Verpachtung von Domänen im preussischen Herrschaftsgebiet ab 1701

  • Hallo allerseits,


    ich bin in Leopold v. Rankes "Preussische Geschichte" auf sicherlich auch für andere Genealogen interessante Äußerungen bezüglich des Umgangs mit landesherrschaftlichen Domänen gestoßen.
    Diese Domänen (gerade auch auf dem Gebiet ehemaliger geistlicher Herrschaftsgebiete, wie den Fürstentümern Magdeburg und Halberstadt waren durch Säkluarisierungen auch zahlreiche ehemals kirchliche Besitztümer hinzugekommen) dienten nicht zuletzt auch der Finanzierung des herrschaftlichen Hofes.
    Laut Ranke hatte sich schon Friedrich Wilhelm "der große Kurfürst" sehr um Verbesserungen in der Bewirtschaftung dieser Domänen bemüht, was zur Folge gehabt habe, dass sich der Ertrag der Domänen beispielsweise im Magdeburgischen zwischen 1683 und 1702 um mehr, als das Doppelte erhöht habe.



    Im Jahre 1700 habe sich ein ehemaliger Beamter der kurmärkischen Kammer namens Christian Friedrich Luben von Wulffen mit einem Plan gemeldet, der den Ertrag der Domänen noch weiter steigern sollte (was aufgrund der mit der Standeserhebung des Herrschers zum "König in Preussen" verbundenen deutlichen Kostensteigerung auch dringend nötig gewesen sein dürfte). Lubens Idee: die Pacht der Domänen könne dadurch erhöht werden, dass sie nicht mehr - wie vorher üblich - an einzelne wohlhabende Personen als Gesamtgüter verpachtet würden. Statt dessen solle man die Domänen in verschiedene Parzellen aufteilen und diese in Erbpacht an einzelne Bauern verpachten. Außerdem sollten die Dienstpflichten der damals von den Vorwerken und Domänen abhängigen Bauern in die Zahlung von DienstGELDERN verwandelt werden.


    Luben verband damit die Hoffnung, dass mit der Begründung neuer Bauernstellen und dem Abbau von Dienstpflichten gerade auch fleißige Einwanderer ins Land gezogen werden und so auch der allgemeine Wohlstand erhöht werden könne.


    Die ersten (erfolgreichen) Versuche damit wurden laut Ranke in der Altmark gemacht (die ehemaligen Domänen- und Vorwerksgebäude brachten durch ihren Verkauf noch zusätzlichen Gewinn ein), weshalb das Prinzip im Jahre 1702 auch in der Mittelmark und im Magdeburgischen übernommen worden sei. Dort habe es dann aber seitens der Amtskammern zu Halle und Berlin Widerstand gegeben, da diese gerade erst mit viel Mühe die Verwaltung der Domänen zentralisiert hatten. Es entstand Streit zwischen Luben und diesen Ämtern, die auch dadurch nicht besser wurden, dass sich schließlich auch die Pächter weigerten, die von ihnen als zu hoch angesetzt empfundenen Pachtgebühren zu zahlen. Probleme gab es später auch in Pommern und im Klevischen, wo das Projekt ab 1709 startete - dort hätten selbst die Dienstpflichtigen ihre "Eigenhörigkeit" der Geldabgabe gegenüber vorgezogen "wenigstens an dem Tage, wo diese zu leisten war".


    Insgesamt sei der Effekt trotz bester Vorsätze negativ gewesen (laut Ranke hauptsächlich deshalb, weil man es hauptsächlich auf kurzfristigen Gewinn abgesehen gehabt habe, statt es gezielt auf die - laut Ranke tatsächlich wahrscheinlichen - positiven Langzeitwirkungen hin auszurichten).


    Für mich war dieser Text (Fundort in Rankes Buch unter "viertes Buch - Fünftes Kapitel: "Innere Zustände") deshalb von besonderem Interesse, weil es unter meinen eigenen Vorfahren ab diesem Zeitraum tatsächlich auch Pächter von Domänen- und Vorwerk-Ländereien gab.

    IRGENDWIE sind wir doch ALLE miteinander verwandt... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Sbriglione ()