LDS-Kreisarchiv ist jetzt online nutzbar, auch Personenstandsbücher

  • Lübben (be) Historische Akten lagern in Luckau hinter Gittern. Seit dem Jahr 2011 hat das Kreisarchiv von Dahme-Spreewald in dem früheren Gefängnis­bau seinen Sitz. Eine verschlossene Welt, wie einst, ist das Haus mit dem besonderen Ambiente nicht mehr. Mit einem Teil seiner Dokumente kommt das Kreisarchiv seit Kurzem sogar in jedes Wohnzimmer. Historische Personenstandsbücher aus Standesämtern des Landkreises sind jetzt online abrufbar


    Laut Kreisarchivar Thomas Mietk lagern in den Luckauer Regalen sämtliche Personenstandsbücher aus dem Landkreis mit Ausnahme des heutigen Standesamts-Bezirkes Königs Wusterhausen und seiner Vorgänger. Insgesamt sind das knapp 2800 Geburts-, Ehe- und Sterbebücher aus 61 ehemaligen oder noch bestehenden Standesämtern. Sie stammen aus der Zeit von 1874, dem Jahr der Einführung von Standesämtern in Preußen, bis 1987.
    Bisher mussten Ahnenforscher und andere Interessierte, die diese Zeitzeugnisse einsehen wollten, dazu selbst nach Luckau kommen, sagt Thomas Mietk. Allerdings stellte das Kreisarchiv als erstes Archiv in Brandenburg bereits 2011 den Finder zum Bestand ins Internet. „So konnte sich der Benutzer zumindest vorab einen Überblick über vorhandene Akten verschaffen", so der Kreisarchivar.
    Mit der Digitalisierung der Bücher und der Online-Veröffentlichung geht der Service nun noch, einen Schritt weiter. Bisher sind 395 Standesamtsbücher im Netz zugänglich. Dazu gehören die Personenstandsbücher der Standesämter Lieberose, Goyatz, Jamlitz und Ullersdorf.
    Für die Abrufbarkeit im Internet gelten aus Datenschutzgründen vorgegebene Fristen. So sind Geburtenbücher bis maximal zum Jahr 1907, Ehebücher bis maximal 1937 und Sterbebücher bis maximal 1945 einsehbar, erklärt Thomas Mietk. Die Online-Veröffentlichung helfe, die wertvollen Originale zu schützen, denn häufiges Kopieren schädige das Papier. „Vor allem aber geht es darum, den Benutzerkomfort zu verbessern", sagt er.
    Zahlreiche Familienforscher interessieren sich für die alten Dokumente. Auch Erbenermittler greifen häufiger auf die Personenstandsbücher zurück. Um welche Summen es geht, erfährt das Luckauer Archivteam dabei in der Regel nicht. „Wenn aber mehrere Ermittler zum gleichen Sachverhalt Anfragen stellen, dann dürfte der Geldsegen wohl ein größerer sein", sagt Thomas Mietk. Eine Fundgrube sind die Dokumente aus den Standesämtern auch für Ortschronisten. Die nüchternen Einträge können wahre Tragödien erzählen.
    Die Online-Suche in den Personenstandsbüchern des Kreisarchivs Dahme-Spreewaid ist kostenlos. https://www.kreisarchiv-lds.findbuch.net


    (aus: MOZ vom 22.02.18)


    Gruß Ahnensucher39

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  • Hallo,
    Danke toller link.
    Nur eine Frage warum werden hier für die Sterberegister nur bis 1945 Einsichten erlaubt wo doch im PStG andere Fristen gelten?



    "...Nach § 5 Abs. 5 PStG werden die
    Personenstandsregister während der folgenden
    Fristen bei Standesämtern weitergeführt:
    Eheregister 80 Jahre (~1938);
    Geburtenregister 110 Jahre (~1908) ; Sterberegister 30 (~1988) Jahre. ..."


    Frank.