Eigentlich handelt es sich doch bei einem Ortsfamilenbuch um eine Datenbank.
Also sind die nach 15 Jahren frei verwendbar?
Da es gedruckt ist, wird es auch nicht aktualisiert.
Wurde das schon mal diskutiert?
https://dejure.org/gesetze/UrhG/87d.html
ZitatGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 87d Dauer der Rechte
Die Rechte des Datenbankherstellers erlöschen fünfzehn Jahre nach der Veröffentlichung der Datenbank, jedoch bereits fünfzehn Jahre nach der Herstellung, wenn die Datenbank innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
https://dejure.org/gesetze/UrhG/87a.html
Zitat§ 87a
Begriffsbestimmungen
(1) Datenbank im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert. Eine in ihrem Inhalt nach Art oder Umfang wesentlich geänderte Datenbank gilt als neue Datenbank, sofern die Änderung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert.
(2) Datenbankhersteller im Sinne dieses Gesetzes ist derjenige, der die Investition im Sinne des Absatzes 1 vorgenommen hat.