Archivrecht in Bayern

  • Guten Morgen,


    ich wollte für Bekannte die Familienforschung übernehmen. Nun erfahre ich vom Stadtarchiv Amberg, daß nur direkte Verwandte oder Bevollmächtigte Auskunft bekommen. Die Person, um die es geht, ist 1976 in Amberg gestorben. Die Ehefrau ist 1977 in Amberg gestorben. Angefordert wurde von mir die Kopie einer Heiratsurkunde aus dem Jahr 1946. Bekomme ich tatsächlich keine Auskunft?


    Gruß Uwe

  • Hallo Uwe,
    nicht die Archive in Bayern sind so gemein zu Dir, sondern das bundesweite Datenschutzrecht wurde angewandt, wie es im Personenstandsgesetz (PStG § 62) verankert ist. https://dejure.org/gesetze/PStG/62.html
    Du hast weder ein sog. "berechtigtes Interesse" noch ein "rechtliches Interesse", also keinen Anspruch auf Auskunftserteilung.
    Gruß - Detlef

  • Hallo Uwe,


    für die Heiratsurkunden gilt eine Sperrfrist von 80 Jahren, wenn Du kein direkter Nachkomme bist.
    Mit einer entsprechenden Vollmacht und dem Nachweis, daß Du für die Nachkommen agierst, solltest Du die Urkunde bekommen.

  • Danke Detlef und Tempelritter.


    Ich bin vom Todeszeitpunkt der Eheleute ausgegangen (Frist 30 Jahre). Im PStG § 5 habe ich den Hinweis gefunden, daß nach Ablauf der Sperrfristen die Register frei zur Verfügung stehen. Also auch für nichtverwandte Forscher.
    Nach dem PStG § 61 Abs. 2 gilt doch das Archivrecht. Auf dieses Archivrecht beruft sich wieder der Archivar in Amberg. Hier gibt es wohl zwischen Standesamt und Archiv einige Probleme. So sehe ich das als Nichtjurist.


    Viele Grüße Uwe

  • Hallo Uwe,
    ich verstehe nicht genau, wo das Problem liegt.
    Nach § 61 Abs 2 PStG greifen die Fristen nach § 5 PStG, sprich, wenn die Sperrfristen abgelaufen sind, sind die Unterlagen im Archiv
    für jedermann zugänglich.
    Wo die Akten aufbewahrt werden spielt keine Rolle. Entweder im Standesamt oder im Archiv. Aber an den Fristen kommst Du nicht vorbei.


    Die Sterbeurkunden sind frei, Du hast aber hier von der Heiratsurkunde gesprochen, die noch bis 2026 gesperrt ist.

  • Aaah, jetzt verstehe ich, was Du meinst.
    Wenn Du beweisen kannst, daß es keine nachfolgenden Generationen weiter gibt, dann ja.


    Da aber Deine Freunde existieren und ich vermute, daß sie die Nachfahren sind, funktioniert der Weg nicht.


    Also brauchst Du ihre Vollmacht oder Sie fordern die Urkunde selber an.


    Viel Erfolg.