Darf ich Gefallenenlisten/Namenslisten aus einem Kalender von 1924/25 veröffentlichen?

  • Hallo in die Runde ,


    ich habe in einem Heimatkalender von 1924/25 die komplette Gefallenenliste des 1 WK für einen Landkreis gefunden.
    Das würde ich gern nach und nach im Onlineprojekt Gefallenendenkmal veröffentlichen.
    Darf ich das?Und darf ich ein Bild aus dem Kalender anfügen ,sprich veröffentlichen?


    Danke für eure Hilfe.


    Gruß
    Opa August

  • Hallo Opa August
    Ich pers.glaube nicht,dass man die liste so einfach veröffentlichen kann.Es kommt wahrscheinlich hier auch die 100 Jahre Regelung zum tragen.Mit dem Bild aus dem Kalender könnte das Urheberrecht verletzt werden.
    LG
    Franz Josef

  • Hallo Opa August,


    ich zitiere: "Es mag zwar überraschen, aber das Urheberrecht schützt grundsätzlich nicht den Inhalt von Texten. Das heißt, die im Text enthaltenen Ideen und Fakten sind nicht geschützt. Geschützt wird nur die Form, also der Wortlaut, in dem sie nieder geschrieben sind. Und das auch nur dann, wenn dieser individuell und persönlich ist (man nennt das die Schöpfungshöhe). Dies bedeutet, je kreativer und außergewöhnlicher ein Text geschrieben ist, desto eher wird er geschützt sein. Und je sachlicher und pragmatischer er ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit eines Schutzes." (Quelle: https://drschwenke.de/texte-ri…anleitung-mit-checkliste/)
    Die Zusammenstellung einer Liste begründet kein Urheberrecht. Sofern der Verfasser im Kalender nicht ausdrücklich irgendein Schutzrecht geltend gemacht hat, kannst Du daraus zitieren. Selbstverständlich mußt Du dann die Quelle Deines Zitats korrekt und vollständig angeben.


    Gruß - Detlef

  • Danke!


    Die veröffentlichenten Listen sind im Kalender selbst als von den Geistlichen und Gemeindevorstehern freundlichst übermittelten Daten erklärt.
    Irgendwelche Einschränkungen stehen dort nicht.Die Quelle nenne ich selbstverständlich.
    Es sind soviele Namen ,das wird sowieso lange dauern ,bis ich da fertig bin.
    Bilder werde ich dann nicht hochladen.



    Ich danke euch für eure Hilfe.


    Gruß Opa August

  • Hallo,


    unabhängig von der Frage, was die Bilder im Kalender darstellen und ob sie überhaupt schutzwürdig sein können, hat Opa August indirekt bereits bestätigt, dass der Kalender keine Urhebervermerke enthält. Danach besteht weder ein Fotourheberrecht des Fotografen noch ein Recht am Motiv; die Bilder sind bereits in Verkehr gebracht .
    Ein Kalender lebt auch von Bildern. Für die Namenslisten selbst sind Bilder vernachlässigbares Beiwerk, es sei denn, es handelt sich dabei z.B. um Kriegerehrenmale mit Namenstafeln.
    https://www.fotorecht-seiler.e…ring-service-fotografien/


    Gruß - Detlef

  • Danke ,das Ihr euch so eine Mühe gebt.


    Es ist nur ein kurzer Text zur Einleitung ...zur Ehr und Andenken der Gefallenen ...mit Christusdarstellung ...auf der ersten Seite.
    Dann folgen schlicht die Namenslisten ,und das sind sehr viele Namen.


    Als Quelle ,wie erwähnt ,sind die Kirchengemeinden genannt.
    Somit ist alles auch belegt .


    Im Niedersachsenforum hab ich die Orte aufgelistet ,gebe vorab gern Auskunft.


    Nochmals Danke für eure Hilfe.Ich mach mich dann ans Werk.


    Opa August

  • Hallo Tempelritter


    ich habe Stichpunktartig mehrere Namen eingegeben ,es gab keine Treffer.
    Das Gute an der Liste ist eben die Vollständigkeit aller Orte und kleinen Flecken des Kreises.
    Es steht zum Namen jeweils das Gefallenen/Vermisstendatum mit dem Sterbe/Vermissten Ort.


    Gruß
    Opa August

  • Hallo Tempelritter ,


    das ist ja auch richtig von Dir ,find ich auch gut.
    Denn das ist viel Arbeit.Ich mach das nach und nach.
    Wenn es dann jemandem hilft ,ist doch gut.
    So provitieren wir alle.


    Sonnige Grüße
    Opa August