Liebe Forumsmitglieder!
Mit Hilfe von weiteren Ahnenforschern aus dem Forum: http://www.forum-ahnenforschung.eu ist es gelungen folgende Seite zu transkribieren: http://data.matricula-online.e…01%252C2%252C3-01/?pg=666
2te die gemain den Pfarrherrn: stätiger schwören, und
geringen zehend zu Neudorf all jährl. ohne bezahlung
sovill wägen als zum ainführen begerht werdten, und
hierzu nöthig seynd, herzugeben, solchen auch auszu=
stehen, ainzuführen, wie auch zu schibern schuldig
und gebundten ist. Doch mit diesen Vorbehalt das ihrn
wegen ainbringung ihres herrschaftl: zehend zu wilden
dirnbach keine hinternuss (Hindernis) erfolgen mechte als solle
zwischen dem jederzeit stehenden Pfarrern zu staatz
und Verwalter zu Prerau 8 Tag vorher eine unter=
redung beschehen, und hinzu alle Veranstaltungen
gemacht werdten.
3te Verßbricht dagegen ihro hochwürden Herr Pfarrer
deren bauern, so einführen ioden ain Mass wein 1 Pfund
fleisch, und 1 xr brod, denen ausstehern aber 1
halb wein, und 1xr brod, wie auch der Comunitet zu
ihrer nothwendigkeit, dan denen schibern, und rächern
jeden ein halb wein, 1 fleisch, und ain xr brod
wie auch der Comunitet zu ihrer nothwendigkeit/:
sofern anderst etwas wachset: 4 schöber korn
Stroh: nicht weniger auch dem schulmaister zu
stätz wegen entgehung der Stoll 3 Metzen getrait
und 2 Metzen weizen all jährlich: zu reichen.
Jetzt möchte ich den Text noch richtig verstehen und brauche hier noch ein paar Begrifferklärungen zu unterhalb stehenden Begriffen:
beschehen = geschehen?
Veranstaltungen = Treffen/Termin/Bekanntmachung?
1 Schöber Korn = aus einem großen Strohhaufen herausgedroschenes Korn?
Entgehung der Stoll?
Lg Bernhard