Standesämter Striegendorf und Königshütte (Geburtsregister)

  • Hallo allerseits!


    Zwei meiner Großeltern stammen aus Schlesien. Lange Zeit bin ich (naiverweise) davon ausgegangen, dass dort nicht mehr viel auszurichten sei, da ich annahm, dass die meisten Unterlagen im Krieg zerstört worden sind und habe diese Richtung erstmal ausgeklammert. WIe ich mittlerweile weiß ist aber ja doch noch einiges enthalten.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist ein (kleiner?) Teil der Unterlagen nach Deutschland gelangt (ich glaube zum Standesamt I in Berlin?), während die meisten noch vorhandenen Unterlagen vor Ort im jetzigen Polen geblieben sind. Gibt es da eigentlich eine zentrale Übersicht?


    Zunächst zu meinem Großvater väterlicherseits, dessen Geburt laut den mir vorliegenden Unterlagen (erste Eheschließung) im Standesamt Striegendorf (Kreis Grottkau) unter der Nr. 5/1918 eingetragen wurde.


    Ich bin dank Links in diesem Forum auf https://szukajwarchiwach.pl gestoßen, wo tatsächlich Unterlagen des Standesamtes Striegendorf aufgeführt sind: https://szukajwarchiwach.pl/45/852/0/2.1/str/3/15#tabZespol Leider reichen die Geburtsregister aber nur bis 1916 (die Ehe- und Sterberegister dagegen bis 1920).


    Heißt das, dass neuere Unterlagen nicht mehr existieren? Oder könnte es beispielsweise sein, dass sie noch im heute zuständigen (polnischen) Standesamt liegen? Ich weiß nicht wie die Rechtslage in Polen ist, aber wenn die Aufbewahrungsfrist dort z. B. 100 Jahre beträgt (hier in Deutschland sind es ja 110), dann wäre der Jahrgang 1918 vermutlich noch gar nicht im Archiv. Wenn das so ist, gäbe es eine Möglichkeit, eine Kopie davon zu bekommen? Ich weiß ja leider nicht mal, wo die Unterlagen dann sind, wenn es sie tatsächlich noch gibt.


    Die Geburt seiner Mutter (also meine Urgroßmutter) wurde laut denselben Unterlagen im Standesamt Königshütte unter der Nr. 921/1896 erfasst. Da wurde ich von Wikipedia zunächst auf die falsche Spur gebracht, weil dort als polnischer Name von Königshütte Chorzów angegeben ist, obwohl wenn ich es richtig verstehe Chorzow (pl. Chorzów) und Königshütte (pl. Królewska Huta) bis 1934 unterschiedliche Orte waren, die eigene Standesämter hatten.


    Laut https://szukajwarchiwach.pl gab es in Königshütte sogar zwei Standesämter. Das Standesamt Königshütte II https://szukajwarchiwach.pl/12…9&rpp=15&page=1#tabZespol wurde allerdings erst 1898 eingerichtet, woraus folgen muss, dass das gesuchte Standesamt Königshütte I sein muss: https://szukajwarchiwach.pl/12/2598/0#tabZespol


    Dazu gibt es dann tatsächlich einen Jahrgang 1896, und darin wiederum einen Band IV mit den Nrn. 1724 bis 2277: https://szukajwarchiwach.pl/12/2598/0/1/106#tabJednostka


    Wenn ich soweit richtig gedacht habe, müsste sich da drin ja der Geburtseintrag meiner Urgroßmutter befinden?


    Gibt es eine Möglichkeit, davon eine Kopie zu bekommen? (Ich würde natürlich dafür auch bezahlen.) Macht es Sinn, das "Archiwum Państwowe w Katowicach" einfach mal anzuschreiben?


    Vielen Dank schon mal und viele Grüße
    Tim

  • Hallo,


    von Striegendorf Kreis Gr. Grottkau gibt es im polnischen Archiv noch folgendende standesamtlichen Unterlagen: Geburten: 1897 - 1920 und 1937 - 1943, Heiraten: 1897 - 1913, 1916 - 1920 und 1937 - 1943, Sterbefälle: 1898 - 1920 und 1937 - 1942


    Adresse: Urzad Stanu Cywilnego, Rynek 1, 49-200 Grodkow
    Königshütte, Kreis Königshütte Reg. bez. KattowitzGeburten: 1897 - 1945, Heiraten: 1897 - 1945, Sterbefälle: 1897 - 1945,


    Adresse: Urzad Stanu Cywilnego ul. Gen Jarowsla, Dabroeskiego 24, 41-500 Chorzow.


    Quelle: Deutsche Personenstandsbücher und Personenstandseinträge von Deutschen in Polen 1898 - 1945, Verlag für Standesamtswesen.
    Im Buch gibt es nur ein Standesamt Königshütte.


    Alle anderen Unterlagen dürften verschollen oder vernichtet sein.
    Ich glaube du verwechselst Aufbewahrungsfristen mit Schutzfristen. Nach dem PStG (Personenstandsschutzgesetzt) sind die Daten bei Geburten 110 Jahre, bei Heiraten 80 Jahre und bei Sterbefällen 30 Jahre geschützt.
    Das bedeutet an diese Daten kommen nur Personen heran, die nachweisen können, dass sie mit den, in den Unterlagen genannten Personen in grader Linie verwandt. So würdest du z.B. von Onkel oder Tanten keine


    Auskunft bekommen.Nach Ablauf dieser Fristen fallen die Unterlagen unter das Archivrecht. Jetzt kann jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, diese Unterlagen einsehen.



    Abweichungen zu diesen Fristen gibt es bei den Kirchenbücher der ehemaligen deutschen Ostgebiete. Siehe: http://www.ezab.de/benutzung/rechtsgrundlagen.html


    Viele Grüße Uwe

  • Hallo,


    Ergänzung.


    Chorzów/Königshütte/
    Kirche hl.Jadwiga


    Taufen – 1889 bis 1949
    Heiraten – 1889 bis 1949
    Begräbnisse – 1889 bis 1950


    zuständig ist


    Archiwum Archidiecezjalne w Katowicach


    ul.Jordana 39
    40-001 Katowice
    Polen


    Quelle:
    Ksiegi metrykalne w Archiwum Archidiecezjalnym w Katowicach
    Przewodnik po zespole.
    Katowice 2013

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    MfG Genry

    Einmal editiert, zuletzt von Genry ()

  • Auf dieser Seite findest du alles zu heute verfügbaren Beständen in Schlesien:
    http://www.christoph-www.de/kbsilesia2.html


    Was hier nicht aufgeführt ist, ist vermutl. verschollen/kriegsbedingt vernichtet.


    Die Geburtsukrunde 1918 Königshütte könnte also noch beim heutigen Standesamt Chorzów (Königshütte) zu bekommen sein, nicht beim Staatsarchiv.


    Standesämter müssen in Polnisch angeschieben werden, bei Archiven ist auch Deutsch möglich. Im Internet gibt es für Anfragen ein zweisprachiges Formblatt, da spart man sich aufwändiges Suchen nach geeignetem Text.


    Bei Striegendorf sieht es wohl (mit Lücken) etwas besser aus. Siehe Link oben.

  • Das genannte zweisprachige Forblatt gibt es übrigens hier:
    https://gelberschein.net/Antrag_Geburtsurkunde_Polen.pdf


    Das ist einfacher und man sieht eindeutig, was an welcher Stelle geschrieben steht. Bei den Übersetzungen ist die Richtigkeit nicht so einfach nachvollziehbar. Aber auch diese Variante hat Freunde.


    Noch ein Hinweis: Bestelle eine "Ablichtung" (Kopie), da steht evtl. mehr drauf, als auf einer Abschrift und es ist auch preiswerter. Am besten E-Mail-Adresse mit angeben, dann geht der Rechungsversand schneller.

  • Hallo und entschuldigt bitte, dass ich erst jetzt dazu komme, zu antworten.


    Zunächst einmal vielen Dank euch allen! Mit so vielen hilfreichen Antworten hätte ich gar nicht gerechnet! :danke:


    Zwar weichen die einzelnen Listen, welche Unterlagen wo vorhanden sind, teilweise voneinander ab, aber ich weiß nun auf jeden Fall, dass die Unterlagen wahrscheinlich noch existieren, wenn nicht im Archiv, dann noch beim Standesamt. Außerdem weiß ich, welches Standesamt zuständig ist, und wie ich es erreiche. Damit bin ich bereits einen wichtigen Schritt weiter. :D


    Außerdem habe ich auch gleich mehrere Mustertexte für so eine Anfrage, was mir ebenfalls sehr weiterhilft, da ich kein Polnisch spreche. :danke: Einer entsprechenden Anfrage an die polnischen Stellen steht somit wohl nichts mehr im Wege. :D

  • Ich habe mittlerweile sowohl dem Standesamt als auch dem Archiv einen Brief geschrieben (dem Standesamt auf Polnisch, dem Archiv auf Deutsch). Danke noch mal euch allen!


    Falls jemand mitliest dem es ähnlich geht: Mir ist nebenbei aufgefallen, dass es im Wiki noch weitere Links zu Vorlagen für Anfragen auf Polnisch gibt: http://wiki-de.genealogy.net/Briefvorlage_Archiv/Polnisch Es gibt also eine große Auswahl!


    Das Standesamt hat schon geantwortet. Nur gibt es jetzt das nächste Problem: Sie fragen, ob ich Polnisch kann und ob ich sie anrufen könnte. Kann ich natürlich nicht ...


    Ich habe jemandem im erweiterten Bekanntenkreis, der eventuell für mich anrufen könnte. Ansonsten muss ich schauen dass mir jemand zumindest meine Texte übersetzt, damit ich denen per E-Mail antworten kann. :S


    (Die polnischen E-Mails zu verstehen ist kein Problem, die lasse ich mir von Google ins Englische übersetzen. (Funktioniert besser mit Deutsch als Zielsprache, weil es dann zweimal übersetzt wird und nur Murks rauskommt.) Aber andersherum traue ich dem Ding nicht, weil ich ja nicht nachprüfen kann, ob das, was es für Polnisch hält, auch verständlich ist.)

  • Hallo Genry,


    vielen Dank für das Angebot! :)


    Momentan sieht es so aus, dass mir wohl jemand aus dem Bekanntenkreis helfen kann. Ansonsten komme ich aber gerne darauf zurück! :danke:


    Gruß
    Tim

  • Mal eine kurze Zusammenfassung, wie es ausging: Das polnische Standesamt hat mir kurz darauf per Einschreiben mit Rückschein ein Schreiben geschickt, wo unter Nennung einer ganzen Reihe von Paragrafen begründet wurde, dass ich innerhalb von 2 Wochen nachweisen muss, dass ich tatsächlich berechtigt bin, eine Kopie zu erhalten.


    Glücklicherweise konnte ich rechtzeitig ein Antwortschreiben übersetzen lassen, dass es sich um meinen Großvater handelt. (An dieser Stelle noch einmal vielen Dank an Genry!) :danke: Das habe ich dann per E-Mail dort hin geschickt. Als Beleg habe ich Scans von den betreffenden Geburts- und Heiratseinträgen, die ich schon in meiner "Sammlung" habe, beigefügt.


    Ich bekam dann eine kurze E-Mail zurück, dass die Kopie mit der Post zu mir Geschickt wurde. Der Brief, wieder als Einschreiben mit Rückschein, war 8 Tage unterwegs. Da drin war nur die Kopie, und zwar im Format A3! ?( Kein Begleitschreiben, keine Rechnung. Sie wollten nicht mal Geld. :thumbsup:


    Das also polnische Standesämter keine Kopien sondern nur Abschriften verschicken dürfen (wie vom Auswärtigen Amt angegeben) stimmt also entweder nicht, oder es halten sich nicht alle daran. Sie haben zwar im Schreiben an mich eine ganze Reihe von Vorschriften zitiert, aber keine, aus der das hervor ginge, sondern viel mehr, dass wer ein Recht auf eine Abschrift hat, auch Kopien bekommen kann. Das der Versand ins Ausland nur über die Botschaft läuft und sehr teuer ist, wie man manchmal liest, war zumindest hier auch nicht der Fall. Vielmehr war es sogar kostenlos.


    Ich danke allen hier für die Unterstützung! :danke:


    Beim Archiv hatte ich bisher weniger Glück: Am 10.10. schrieben sie mir, dass ich eine Gebühr von 2 Złoty bezahlen soll. Das entspricht ca. 47 Cent! 8| Ich rief bei meiner Bank an, wie man denn Geld nach Polen überweisen könnte. Dort sagte man mir, dass ich Beträge in Euro ganz einfach und kostenlos per Online-Banking überweisen könnte (SEPA sei dank), aber dann könne man mir nicht sagen, wie viele Złoty da am Ende herauskommen. Ich könnte auch einen festen Betrag im Złoty überweisen, aber das ginge nur am Schalter. Ich fragte was das kosten würde: Nun, das hinge vom Betrag ab. Mehr oder weniger als 10.000 €? 2 Złoty, meinte ich. :rolleyes: Na, wenn es unter 10.000 € sei, dann koste es nur 8 €. X( :cursing:


    Ich sah nicht ein, 8 Euro zu bezahlen, um nicht mal 50 Cent zu bewegen, also überwies ich am 14.10.2018 einfach 80 Cent, in der Gewissheit, dass das auf jeden Fall ausreichen müsste. :rolleyes:


    Vielleicht war das aber zu naiv, denn ich habe seitdem nichts mehr vom Archiv gehört. :( Ich glaube, ich frage da noch einmal ganz höflich nach, ob das Geld angekommen ist.

  • Hallo,


    du muss eine Kopie von Überweisung da noch zuschicken per Email. Bitte - Nr.Sprawy - schreiben.

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    MfG Genry