Rosa Sameit

  • In der Geburtsurkunde von Rosa Sameit wird Folgendes gutgeschrieben:
    Für tot erklârt!
    Zeitpünkt des Todes endes des Jahres 1955
    Festgestellt durch Entscheidung des Amts-
    gerichts Hamburg-Altona vom 17. August
    1955, 11 II 57/557
    Buch für Todeserklärungen nr. 40320/1955
    beim Standesambt I in Berlin (West).


    Warum geht es um zwei Erklärungen und was is den Unteschied?
    Sind diese Erklarungen bereits öffentlich und können Sie beantragt werden? Wenn ja, wo?


    Grüße,


    Jouke Dantuma

  • Hallo,


    es handelt sich nicht um Zwei Erklärungen, somdern das Amtsgericht Hamburg-Atona hat wegen des vermuteten Todes eine Todeserklärung verfügt.
    Das Standesamt I in Berlin führte bis 2008 ein Buch für Todeserklärungen, in dem alle Todeserklärungen aus Deutschland erfasst wurden. Seit 2009 werden die da nur noch gesammelt.
    sh https://service.berlin.de/dienstleistung/326129/ https://de.wikipedia.org/wiki/Todeserkl%C3%A4rung
    Im Staatsarchiv Hamburg gibt es eine Akte einzusehen. https://recherche.staatsarchiv….2/detail.aspx?ID=1237190
    und auch eine für den Sohn https://recherche.staatsarchiv….2/detail.aspx?ID=1445912



    Frdl Grüße


    Thomas

  • Hallo Jouke,
    es gibt nur eine Todeserklärung, ausgestellt durch das Amtsgericht Hamburg-Altona im Jahr 1955. Von 1938 bis 2008 wurden die Todeserklärungen aller Amtsgerichte der Bundesrepublik Deutschland zentral in Berlin 1 registriert.
    Wann und wo die betreffende Person gestorben ist, ist unbekannt. Vermutlich ist die Person während des Zweiten Weltkrieges verschollen oder umgekommen/gestorben. Da keine Erkenntnisse über Ihren Verbleib oder ihren Tod vorlagen, wurde Sie schließlich 1955 auf Antrag für tot erklärt.
    Die Todeserklärung ist nicht allgemein öffentlich. Nur wenn Du ein "berechtigtes Interesse" hast ( = wenn Du ein Nachfahre der Person in direkter Blutslinie bist, also z.B. Kind, Enkel, Urenkel usw.), kannst Du eine beglaubigte Ablichtung zum Preis von 10 EURO beim Standesamt Berlin 1 anfordern.
    Navigation: Serviceportal Berlin > Zur A-Z-Liste aller Dienstleistungen > Meldewesen und Ordnung > T > Todeserklärungen.
    Unter "Formulare" "Sterbenachweisanforderung" anclicken.
    Gruß - Detlef