Kirchenbucheinträge

  • Hallo zusammen,


    ich habe nur mal eine allgemeine Frage zu den Kirchenbüchern.
    Ich wollte in einer Pfarrei den Taufeintrag meiner Oma - geboren 1929 - anfordern, da hier keine weiteren Informationen vorliegen.
    Die vorliegende Standesamtliche Geburtsurkunde beinhalte keine Infos, die mich weiterbringen...


    Ich habe jetzt als Antwort von der Pfarrei erhalten:

    Zitat

    aufgrund der "Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche" gilt für Auskünfte aus Taufbüchern
    generell eine Sperrfrist von 120 Jahren.


    Kann es wirklich sein, dass ich als Angehöriger keinen Zugriff auf diese Daten haben darf?!?

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    Gruß Robert ^^

  • Hallo Robert
    Normalerweise müsste doch der Name des Vaters und der Mutter draufstehen oder etwa nicht?Soviel ich weiß sind die KB für 100 Jahre gesperrt.Wenn dem so ist kann man doch die Geburtsdaten der Eltern bekommen.(das mit den 100 Jahren gilt in Österreich,aber ich habe hier schon im
    Forum vernommen,dass es in Deutschland aus so ist)
    Lg
    Franz Josef

  • Hallo,


    bei bislang allen Kirchenbüchern, mit denen ich zu tun hatte (meistens katholisch und in Deutschland) galt eine generelle Speerfrist von 100 Jahren für Tote und Heiraten sowie 120 Jahre für Taufen.


    Für Deutschland kann 100 Jahre für Taufen nicht sein, da die gesetzliche Sperrfrist für Geburten 110 Jahre beträgt. Die kirchliche Sperrfrist kann nicht kleiner als die gesetzliche sein.


    Gruß HG

  • Hallo zusammen,


    also wenn ich es richtig lese, sieht es schlecht aus, an die Daten zu kommen. Schade....


    Auf der Geburtsurkunde steht kein Vater und ich habe auf den Kirchenbucheintrag gehofft :whistling:

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    Gruß Robert ^^

  • Hallo Trecin,
    .


    Dein Fazit verstehe ich nicht. Du möchtest doch einen Taufeintrag von Deiner Großmutter erhalten. Du bist folglich ein Nachkomme Deiner Oma/Großmutter in direkter Blutslinie. Diese Abstammung begründet Dein berechtigtes Interesse. Deshalb gelten die von Ahrweiler und HG genannten Fristen für Dein Anliegen nicht.
    Stelle also Deinen Antrag unter Verweis auf § 62 PStG noch einmal und füge den urkundlichen Nachweis Deiner Abstammung bei. Du hast ein uneingeschränktes Recht auf die gewünschte Information!
    .
    Gruß - Detlef

  • Hallo Robert,


    Detlef hat ja schon bemerkt wie du zum Taufeintrag kommst ... und den bekommst du so auch!


    Und ...


    Die vorliegende Standesamtliche Geburtsurkunde beinhalte keine Infos, die mich weiterbringen...


    Dann hast du wahrscheinlich auch nicht eine Kopie des Registereintrages zur Geburt beantragt? Dort befinden sich üblicherweise mehr Angaben. Diese Kopie des Registereintrages solltest du dann ebenfalls noch beantragen (beim Standesamt), ebenfalls mit dem Nachweis deiner Abstammung.


    MfG Watf

  • Vielen Dank für eure Tipps. Ich werde mein Glück dann nochmal versuchen.



    Dann hast du wahrscheinlich auch nicht eine Kopie des Registereintrages zur Geburt beantragt? Dort befinden sich üblicherweise mehr Angaben. Diese Kopie des Registereintrages solltest du dann ebenfalls noch beantragen (beim Standesamt), ebenfalls mit dem Nachweis deiner Abstammung.


    Das werde ich auch beantragen ;)

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    Gruß Robert ^^

  • Guten Abend,


    also den Registereintrag vom Standesamt habe ich innerhalb eines Tages bekommen und der enthält wirklich 10 mal mehr Infos als die Geburtsurkunde :thumbsup:


    Nur das Pfarramt stellt sich noch quer bzw. antwortet nicht...
    Ich halt euch auf dem laufenden.

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    Gruß Robert ^^