Geschwister der Vorfahren ausfindig machen

  • Guten Tag zusammen,
    ich bin ganz neu auf dem Bereich der Ahnenforschung unterwegs. Habe mich hier schon durch einige Themen durchgelesen und den Leitfaden mir angeschaut.


    Ich habe alles an Unterlagen zusammen getragen was ich konnte. Leider nicht sehr viel da es durch schludrige Verwandten verloren oder durch einen WAsserschaden mal zerstört wurde.


    Allerdings habe ich schon eine Anfrage nach Garding Nord-Frießland gestellt, dort kommt meine Oma her.


    Mein Opa wurde in Stettin gebohren und das zuständige Standesamt "Stettin 1" wird vom Pommerschen Greif eV. betreut. Diese sind auch hier im Forum aktiv. :D Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Anfrage ist raus... :thumbsup:


    Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage:


    Während ich auf Antworten warte kam mir die Frage auf. Wie finde ich herraus ob meine Ur Großetern oder später Ur Ur Großeltern Geschwister hatten. Leider habe ich da niemanden mehr den Ich direkt fragen kann. Stehen die Daten auf Sterbeurkunden?
    Es geht mir jetzt nicht darum alle Daten der Geschwister zu erfahren, sondern erstmal nur ob es welche gab.


    Danke für eure Hilfe :)

  • Hallo Sebastian,


    über die Geschwister deiner Vorfahren wirst du innerhalb der Datenschutzfristen keine Auskünfte erhalten, da du nicht mit diesen in direkter Linie verwandt bist. Sie sind auch nicht auf den Urkunden ihrer Geschwister vermerkt. In diesem Fall ist eine auskunftsfreudige Verwandtschaft hilfreich und ggf. Todesanzeigen o.ä. Es kann aber sein, dass auf einem Heiratseintrag z.B. deiner Urgroßeltern deren Kinder als Randvermerk aufgestempelt sind. Das ist so ein Stempel, in den der Standesbeamte den Namen des Kindes und den Verweis z.B. StA. xy, Nr. 23/1932 einträgt. Allerdings wurde mal gestempelt, mal nicht; ich habe Heiratsurkunden, auf denen zwar Stempel sind, diese aber unvollständig.
    Aber diese Art von Vermerken sind der Grund, weshalb dir jeder raten wird, vom Standesamt immer eine vollständige Kopie mit allen Randvermerken anzufordern. Andere Verweise können dir z.B. die Nummer des Sterbeeintrags verraten oder ein Scheidungsurteil oder eine Eheaufhebung.


    Anders sieht es aus, wenn du die Datenschutzfristen hinter dir gelassen hast (i.d.R. 110 Jahre für Geburten, 70 Jahre für Heiraten und 30 Jahre für Sterbeeinträge). Da kannst du recherchieren und anfordern, was dich interessiert und noch die ausufernste Nebenlinie verfolgen. Zum Beispiel kannst du, wenn du selbst recherchierst, bei einer Heirat im Jahr 1874 die nachfolgenden Geburtsregister durchsehen und so schauen, welche Kinder es gab. Oder recherchieren lassen - die meisten Archive bieten das gegen Gebühren an.


    Vor der Standesamtzeit (i.d.R. Sep. 1874) kannst du Angaben zu Geschwistern aus den Kirchenbüchern herauslesen.


    Melde dich gerne, wenn du noch weitere Fragen hast!
    Herzliche Grüße,
    Micha