Dienstrang "Polizeiunterwachtmeister" bei der Ordnungspolizei des 3. Reiches gegen Ende des 2. WK

  • Hallo allerseits,


    anhand eines Fotos konnte ich einen älteren und schon lange verstorbenen Verwandten von mir als Polizeiunterwachtmeister der deutschen Ordnungspolizei identifizieren. Weil es sich allem Anschein nach um ein Passfoto handelt (unter handschriftlicher Angabe des Jahres 1945) wüsste ich gerne, welche Voraussetzungen man damals erfüllen musste, um diesen Dienstrang zu erhalten.


    Weiß das hier jemand?


    Viele Grüße!


    P.S.: darüber hinaus für mich interessant: wo könnten in Niedersachsen Entnazifizierungsakten für Mitglieder der Ordnungspolizei liegen (sowohl im Landes-, als auch im Bundesarchiv habe ich bisher vergeblich nach Informatioen über meinen Verwandten recherchieren lassen)?

    IRGENDWIE sind wir doch ALLE miteinander verwandt... ;)

  • Hallo Sibriglione,


    ein Polizeiunterwachtmeister stand ab 1941 an zweiter Stelle der Mannschaften, also gleich nach dem Polizeianwärter. Die Voraussetzung dürfte also in der abgeschlossenen Ausbildung gelegen haben.


    Reinhard