alte Gerichtsakten

  • Hallo zusammen,


    ich hätte nur mal eine Frage in der Hoffnung dass einer von euch auch schon mal vor diesem Problem stand.


    Ich habe bisher 2 Gebuttseinträge aus Standesämtern, auf denen vermerkt ist, welches Gericht wann entschieden hat, wer der Vater des unehelichen Kindes ist.
    Einmal 1929 und einmal 1937.
    Ich denke, dass ich durch diese Akten mehr über den Vater erfahren könnte umb dann weiterzuforschen.


    Wo werden diese Akten aufbewahrt oder sind diese im Regelfall nicht mehr vorhanden?

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    Gruß Robert ^^

    Einmal editiert, zuletzt von Trecin ()

  • Hallo Robert,
    die Aufbewahrungsfrist (= -pflicht) beträgt 70 Jahre. Du kannst Glück haben, dass trotzdem noch Protokolle über Deine Fälle im zuständigen Staatsarchiv vorhanden sind.
    Zitat:
    Prozessakten und sonstige Akten, die betreffen
    a) Ansprüche
    nichtehelicher Kinder gegen ihren Vater, soweit der Anspruch in einer
    rechtskräftigen, vor dem 01.07.1970 erlassenen Entscheidung festgestellt
    worden ist oder der Mann vor diesem Zeitpunkt in einer öffentlichen
    Urkunde seine Vaterschaft anerkannt oder in einem vollstreckbaren
    Schuldtitel sich zur Erfüllung der Ansprüche verpflichtet hat,
    Anfechtungen der Vaterschaft nach § 1600 Abs. 1 BGB und Art. 12 § 3 Abs.
    2 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
    vom 19.08.1969 – BGBl. I S. 1243
    (Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/C…AutoDetectCookieSupport=1, Kennziffer 13, Registerzeichen C)
    Gruß - Detlef