Hallo zusammen,
ich hätte nur mal eine Frage in der Hoffnung dass einer von euch auch schon mal vor diesem Problem stand.
Ich habe bisher 2 Gebuttseinträge aus Standesämtern, auf denen vermerkt ist, welches Gericht wann entschieden hat, wer der Vater des unehelichen Kindes ist.
Einmal 1929 und einmal 1937.
Ich denke, dass ich durch diese Akten mehr über den Vater erfahren könnte umb dann weiterzuforschen.
Wo werden diese Akten aufbewahrt oder sind diese im Regelfall nicht mehr vorhanden?