Folgende Situation:
Eine ältere Frau "erwischt" in ihrem Garten einen jungen Weindieb - und dieser setzt sich mit dem Wurf (!!!) eines ca. 44 g. schweren Steines zur Wehr. Die Frau wird tödlich getroffen...
Würde das heutzutage unter "Todschlag" fallen, oder wäre das schon "Mord"?
Und: gab es diese Unterscheidung schon zum Zeitpunkt dieses Kriminalfalles (im Jahre 1668)?
Gesichert ist auf jeden Fall, dass der Täter "mit dem Schwerdte vom Leben zum Tode befördert" wurde (was für mich dafür sprechen würde, dass es als Mord gewertet wurde). Aber hätte ein anderer Richter es seinerzeit anders werten können?
Und eine weitere Frage (vielleicht weiß das ja jemand von euch): 44 g scheinen mir als Gewicht nicht so sonderlich viel zu sein: würdet ihr meine Vermutung teilen, dass ein solcher Wurf nur dann tödlich ist, wenn die "Zielperson" besonders "unglücklich" getroffen wurde? Oder kann man da auch bei einem "Laien" (der Täter war ein armer Schmiedegeselle) von einer Tötungsabsicht ausgehen?