PSTG zu Einwohnermeldedaten

  • Hallo,
    ich möchte gerne mehr über die Wohn- bzw. Aufenthaltsorte meiner Mutter (geb. 1931/gest. 2015) erfahren. Was dürfen die Einwohnermeldeämter bzw. Archive mir mitteilen. Ich habe bereits bei einem Einwohnermeldeamt schriftlich angefragt. Man teilte mir darauf hin schriftlich mit, das eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden kann. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, das ich als Sohn, trotz alledem derlei Infos bekommen müsste. Über entsprechende Infos wäre ich sehr dankbar.
    Gruß

  • Hallo Tangofred,
    Ahnenforschung begründet im juristischen Sinne kein berechtigtes Interesse, sondern ist Dein Privatvergnügen. Aber Du hast ein berechtigtes Interesse durch den Umstand, dass Du ein direkter Nachkomme Deiner Mutter bist. Wenn Du bei Deinem erneuten Auskunftsersuchen ganz sicher gehen willst, fügst Du einen Beleg Deiner Nachkommenschaft (z.B. eine Kopie Deiner Geburtsurkunde) bei.
    Gruß - Detlef