Hallo,
in einem katholischen Heiratseintrag aus Böhmen von 1893 wurde vom Vater die Einwilligung zur Eheschließung gegeben.
Die Braut (seine Tochter) war 22 Jahre und vier Monate alt.
Frage - wie lange war man denn damals minderjährig?
lg
Hannelore
Hallo,
in einem katholischen Heiratseintrag aus Böhmen von 1893 wurde vom Vater die Einwilligung zur Eheschließung gegeben.
Die Braut (seine Tochter) war 22 Jahre und vier Monate alt.
Frage - wie lange war man denn damals minderjährig?
lg
Hannelore
Hallo Hannelore
Ich habe einen Artikel einer Wiener Zeitung von 1906 gefunden wo davon die Rede war "weil sie noch nicht 24 Jahre alt war und deshalb auch nicht volljährig ist".
Nachdem damals noch die K&K Monarchie war und Böhmen ein Teil davon dürften wohl die 24 Jahre auch in Böhmen gegolten haben.
LG
Franz Josef
Vielen Dank für die Info
Hannelore
Hier ist das genauer bestimmt: Volljährigkeit
Ich habe auch 27 Jährige wo die Mutter die Einwilligung erteilte weil der Vater verstorben war.
Ich vermute mal, dass Frauen immer irgendeine Einwilligung benötigten um zu heiraten. Sie wechselten ja von der Elternvormundschaft in die Vormundschaft ihres Mannes.