uneheliche Geburt und Adoption

  • Hallo liebe Forscher,


    als "Frischling" erhoffe ich mir von den "alten Hasen" was zu lernen.
    Meine Familiengeschichte ist ziemlich "Kraut und Rüben".
    Mein Großvater väterlicherseits war ein sehr aktiver Mann was Heiraten und Kinder betraf. Meine Oma trennt sich trotz Schwangerschaft von Ihm und die Ehe wurde später annulliert, da mein Großvater wohl noch anderweitig verheiratet war und ihr auch sonst "wilde Geschichten" aufgetischt hatte.
    Hier habe ich allerdings zwei noch lebende Kinder gefunden und konnte so einiges an Urkunden ect. zusammentragen.


    Schlimmer sieht es aber bei meiner Mutter aus.
    Meine Mutter wurde unehelich geboren. Da ihr Vater noch verheiratet war, lebten ihre Eltern ohne Trauschein zusammen.
    Ihre Mutter hat aus vorherige(r)(n) Ehe(n) mit Sicherheit zwei Kinder, vermutlich aber noch ein drittes.
    Der Vater aus der bestehenden Ehe zwei oder drei Söhne.
    Meine Mutter hatte noch einen zwei oder drei Jahre älteren "voll" Bruder, der aber ebenfalls nicht bei den Eltern groß geworden ist. Da mein Großvater wohl Schiffer war, wurde dieser Bruder in einem Seemannsheim groß.


    Von der Fürsorge mehrmals einkassiert wurde meine Mutter schließlich von einem Cousin ihres Vaters adoptiert.


    So, und nun brauche ich Tips und Fachwissen...…


    Auf der Geburtsurkunde meiner Mutter steht "Sperrvermerk".
    Kann sich da jemand einen Reim drauf machen?


    Zwar wurde hier versehentlich die Ehefrau meines Großvaters als Mutter eingetragen, dies aber später in einer Randnotiz korrigiert.
    Auch steht die wurde die Vaterschaft anerkannt und die Adoption ist ebenfalls vermerkt.
    Ist es möglich das hier noch etwas unter Verschluss ist?
    Wenn ja, wie käme ich da ran?


    Weiter hätte ich gerne weitere Unterlagen zu den "restlichen" Kindern. Hat da jemand eine Idee wie ich da ran komme?
    Meine Großmutter stammt aus Stettin. Da ist es ja generell etwas schwieriger. Zu einer Halbschwester meiner Mutter bestand Kontakt. Diese wollte aber nie etwas preisgeben und hat nun alles mit ins Grab genommen.


    Außerdem ist auf der Geburtsurkunde eine Eintragung: Eheschließung der Eltern am 9.4.1944 in Stettin.
    Meine Großmutter wurde aber erst am 29.1.1944 zur Witwe.
    Das schließ eine erneute Heirat natürlich nicht aus, wäre aber doch ungewöhnlich. Diese Ehe wäre auch auf keinen Fall mit dem Vater meiner Mutter geschlossen worden.


    Die Geburtsurkunde könnt ihr hier sehen: https://abload.de/img/geburtsurkundemama14jkwm.jpeg
    https://abload.de/img/geburtsurkundemama223jhn.jpeg


    Es macht mich Wahnsinnig. Da bekomme ich die Geburtsurkunde meiner Mutter und habe endlich die "richtigen" Namen Ihrer Eltern und weiß letztlich noch weniger als vorher.
    Auch die Geburtsurkunde der Großmutter gibt mir nur noch mehr Rätsel auf.


    Nun weiß ich aber zumindest, dass meine andere Oma recht hatte. Sie sagte mal zu mir; Natürlich hatten wir vor der Ehe Sex und auch zwischen den Ehen. Wir kamen doch nicht vom Mond. Bei den ganzen unehelichen Kindern in der Familie meiner Mutter glaube ich das heute aufs Wort...….. :D


    Also, wer Tips und Ideen für mich hat, immer her damit......

  • Hallo Christine,


    aber mit einer entsprechenden Vollmacht deiner Mutter solltest du doch wohl eine Kopie aus dem Eheregister bekommen ... falls sich der Sperrvermerk auch auf deine Mutter bezieht! Er könnte sich ja auch auf eine andere im Dokument genannte Person beziehen?


    Bisher hatte ich noch kein Dokument mit Sperrvermerk ... und wenn würde ich versuchen zu klären ob sich der Vermerk auf die Person der Mutter bezieht oder eben eine andere Person ? Es könnte sich ja auch um Daten z.B zu einem Zeugen handeln? Oder bist du sicher das wirklich alle anderen beteiligten Personen nachweislich verstorben sind? Dann würde wohl eine Vollmacht deiner Mutter ausreichen um eine Kopie des Eintrages zu erhalten.


    MfG Watf

  • Hallo Watf,
    ich könnte mir nur meine Mutter als Grund für den Sperrvermerk vorstellen. Sie hatte die Idee, es handel sich evtl. um ein Kontaktverbot ihrer leiblichen Eltern. Obwohl das Quatsch wäre. Ihre Adoptiveltern sind nie umgezogen und ihr leiblicher Vater hat sie auch besucht. Allerdings stellte er sich als Onkel vor und ihre Adoptivmutter hat es irgendwann unterbunden.
    Als junge Frau lernte sie ihren Bruder, ihre Halbschwester und auch ihre Eltern kennen. Adoptiveltern wie auch die leiblichen starben Anfang der 70ger. Ebenso ihr Bruder. Ihre Halbschwester zu der all die Jahre enger Kontakt bestand starb vor drei Jahren. Damit sind alle, bis auf meine Mutter tot.


    Ich war beim Erhalt der Urkunde so geschockt von dem Durcheinander darauf, dass mir der Sperrvermerk und die Info zur Heirat erst jetzt aufgefallen ist.
    Ich werde das Standesamt Duisburg mal anschreiben, vielleicht bekomme ich ja mit einer Vollmacht meiner Mutter eine Auskunft.
    Das ist ja alles zu Haareraufen.........

  • Ich verstehe den §64 aber so, dass ja deine Mutter diesen Sperrvermerk beantragt hätte - wenn sie damit geschützt werden soll. Wahrscheinlicher ist da meiner Meinung nach eine weitere noch lebende Person, deren Name halt eben wegen des Vermerks für dich nicht sichtbar ist.
    Das Heiratsdatum 4.1944 bezieht sich möglicherweise auf das ursprünglich eingetragene Elternpaar Dietrich und Lotte Schweer?

  • Hallo RierH,


    von meiner Mutter stammt der Sperrvermerk nicht.
    Die war genauso erstaunt wie ich.


    Die Eintragung der Heirat in Stettin kann ihre Eltern nicht betreffen, da mein leibl. Großvater noch verheiratet war und seine Ehefrau die Scheidung ablehnte.
    Es kann höchsten sein, dass Ihre Mutter nochmals geheiratet hat.


    Ich habe jetzt das Standesamt Duisburg angeschrieben.
    Die sollen mir sagen welche Möglichkeit es gibt den Sperrvermerk aufzuheben.


    Ich werde berichten.... :-)

  • Hallo RierH,


    Zitat

    Sind dem Standesamt Tatsachen bekannt,... so wird auf ihren Antrag zu diesem Eintrag ...


    Ich lese das als auf Antrag des Standesamtes ..., kann aber natürlich irren!


    MfG Watf

  • So, Geheimnis gelüftet.
    Habe heute das Standesamt Duisburg angeschrieben und hatte eine Stunde später eine Antwort. Dass nenn ich mal Service.


    Also; hinter dem Sperrvermerk verbirgt sich rein gar nichts.
    Dieser Vermerk wurde früher pauschal bei adoptierten Kindern eingetragen. So hat man verhindert, dass die leiblichen Eltern sich Urkunden erstellen lassen oder Auskünfte einfordern.


    Rätsel also gelöst.
    Vielleicht profitiert ja der eine oder andere noch davon.


    Ich wünsche einen schönen Einstand ins Wochenende
    Christine

  • Zitat von »Christine13«



    da mein leibl. Großvater noch verheiratet war und seine Ehefrau die Scheidung ablehnte
    ich meinte, dass eben dein leibl. Großvater und seine Ehefrau - nicht deine Großmutter - am 9.4.1944 geheiratet haben


    Stimmt, so habe ich das auch gelesen.....
    Mein leiblicher Großvater und seine Frau waren zu dem Zeitpunkt schon Eltern von zwei fast erwachsenen Söhnen. Waren also schon um die 20 Jahre verheiratet.


    Ich werde versuchen über das Standesamt Berlin was raus zu bekommen.
    Wenn ich meine leibliche Großmutter angebe und das Datum nennen kann kommt vielleicht was bei rum....