• Die Wahl des Domainnamens will wohl überdacht sein. Man will sicherlich einen Namen haben der prägnant ist,
    einmalig und leicht auffindbar. Dazu stehen einem im Web so ziemlich alle Möglichkeiten offen.
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Domainnamen zu verwenden:


    http://www.provider.com/user/homepage/<name.html>
    findet in abgewandelter Form Verwendung z.B. bei t-online, aol oder gmx.


    Ist die Möglichkeit eine Toplevel Domain (TLD) zu verwenden,
    wie http://www.Domainname.de


    Bei der ersten Möglichkeit habe ich keine Gerichtsurteile gefunden.
    Ich glaube hier ist Name so verwoben in den gesamten Link,
    dass man nicht von namensrechtlichen Problemen reden kann.


    Die zweite Möglichkeit birgt viel eher die Wahrscheinlichkeit ein Namensrecht oder Markenrecht zu verletzen.
    Eine wesentliche Rolle spielt die Verwendung der Domain, ob rein privat oder geschäftlich.
    Bei einer geschäftlichen Nutzung muss man außer dem Namensrecht auch markenrechtliche Belange beachten.
    Hier gibt es den Ausdruck des "handelns im geschäftlichen Verkehr",
    das kann man mit seiner Homepage erreichen durch bezahlte Werbebanner,
    oder dem Anbieten des eigenen gebrauchten Autos zum Verkauf.


    Der Verwendung des Nachnamens steht nichts im Wege. Namensrechtlich ist der Familienname geschützt.
    Es gilt das Prinzip wer zuerst den Namen registriert bekommt ihn auch.
    Problematisch wird es, wenn der Familienname gleichlautend ist mit weltbekannten Konzernen.
    Die Privatpersonen Shell, Krupp, Maggi (ein Italiener) mussten ihre TLDs wieder abgeben,
    weil die gleichnamigen Firmen die Herausgabe vor Gericht erfolgreich erstritten haben.
    Es spielte dabei keine Rolle, dass die Privatpersonen die Domains jeweils als erste registriert hatten.
    Warum bekommt ein Unternehmen diese Domainnamen zugesprochen ?
    Wenn es sich bei den Unternehmen um Firmen mit überragender Bedeutung handelt,
    was bei Weltkonzernen gegeben ist, ist diesen der Vorrang am Namen einzuräumen.
    Bei den oben genannten Namen würden auch wir, ganz andere Informationen hinter den Homepages vermuten,
    nämlich die der internationalen Konzerne und nicht die einer gleichnamigen Privatpersonen.


    Ist der Domainname gleichlautend mit einem geschützten Markennamen,
    kann der Rechteinhaber darauf bestehen, dass der Name an dem er die Rechte besitzt,
    nicht mehr als Domainname verwendet werden darf.
    Er kann nicht auf die Überschreibung der Domain bestehen, lediglich auf die Freigabe.
    Bei der Recherche zur Verwendung von Markennamen fand ich heraus,
    dass es sich hier um ein weites Feld handelt und ich wollte hier nicht alles wiedergeben.
    Auf der Homepage vom Deutschen Patentamt http://www.dpma.de kann man dazu einiges finden.


    Domainnamen die eine satirische Aussage zu einem Markennamen beinhalten, wie z.B. t-offline sind ebenfalls nicht zulässig.


    Mit folgenden Suchbegriffen kann man bei Google Gerichtsurteile und Juristenaussagen finden:


    +Domain +Gericht +herausgeben
    oder
    +Domainname +Familienname

    Gruß
    Michael Lauffs
    Aachen, Eschweiler, Stolberg

    www.Lauffs.de

    Man sollte eine Dummheit nicht zweimal machen, es gibt doch so viele davon.