• Hallo liebe Mitforscher, neulich tauchte im Bekanntenkreis eine Behauptung auf, die ich nicht so ohne weiteres zu bestätigen wusste: Dort hieß es, dass es nur uradeligen Familien erlaubt sein, das Prädikat "von" in der Unterschrift oder bei anderen Gelegenheiten abzukürzen. Dem Adel Reihe B sei dies nicht gestattet. Ich habe dazu bisher keine Bestätigung gefunden - vielleicht weiss jemand von euch näheres?

  • Hallo Matthias,


    wenn Du dies für die heutige Zeit meinst, ist das " von" ein Namenszusatz und darf auf offiziellen Urkunden von niemandem abgekürzt werden.
    Bei normalen Schreiben kann jeder das "von" abkürzen.


    Gleiches gilt auch für frühere Zeiten. Das " von" durfte früher nur von Personen abgekürzt werden, die das " von" nicht als Adelsprädikat trugen.


    Gruß
    Michi

  • Hallo Schluimpf,


    meine Familie gehört z.B. zum Uradel da bereits 998 erwähnt und um 1200 haben sie den Grafentitel erhalten.
    Neuadel ist das, was gerade mal ein paar hundert Jahre alt ist.


    Gruß
    Michi

  • Hallo Schlumpf,


    mit adlig sind diese Personen gemeint, die ggf. ein Anrecht auf den Thron haben bzw. Peronen, die durch einen König oder Kaiser geadelt wurden.
    Ein " Deichgraf" war zwar oft adlig aber nicht grundsätzlich und trugen auch nicht grundsätzlich ein " von" auch wenn sie Deich-Graf heißen.


    Einen "ngaugrafen" kenne ich nicht und einen Freigrafen auch nicht.
    Es gab aber den Freiherren, der nicht grundsätzlich ein " von" Tragen muß.


    Gruß
    Michi

  • Hallo,


    hier mal was zum Uradel:



    Zitat:


    Uradel
    Zum Uradel zählen Häuser, deren Geschlecht nachweislich vor 1400 dem ritterblütigen Adel angehört haben. Diese Häuser haben in der Regel irgendwann eine Bestätigung des Adels von einem Souverän erhalten und werden im alten Gothaischen Taschenbuch und im neuen Genealogischen Handbuch des deutschen Adels als Adelige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser A geführt.


    Nicht immer sind Angehörige des Uradels Freiherren oder Grafen. Einige von diesen Geschlechtern waren so stolz, dass sie Erhebungen in den Freiherrn- oder Grafenstand (die durch den Titelkauf oft desavouiert waren) stets ablehnten. Beispiele: die uralte märkische Familie der Edlen Herren Gans zu Putlitz, die ihren alten Titel noch in der DDR aufrechterhielt, der Kanzler Reichsritter Karl vom und zum Stein oder sogar bekanntlich Otto von Bismarck, der sich gegen die Verleihung des Grafen- und später des Fürsten- und Herzogstitels sträubte.



    Zitat Ende---



    Und nicht jeder Adlige / Uradlige muss ein "von" oder " Freiherr usw." in seinem Namen haben.
    Was aber im Umkehrschluss nicht bedeutet, dass jeder der Müller heisst, zu einem eventuellen Uradligen Geschlecht Müller gehört.



    Gruß Gordon

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten! :rolleyes:
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  • Hallo,


    Schlumpf


    Nichts zu Danken - Gern geschehen!! :)


    Du kannst übrigens auch nur Gordon schreiben, ich fühle mich dann nicht gekränkt, wenn Du meinen Nachnamen weglässt. ;)



    Michi


    Was Du eventuell mit diesem Anrecht auf den Thron etc meinst, das könnte der " Hochadel " sein.


    Zitat:


    Hochadel
    Der Hochadel (dies ist ein sprachlicher, kein rechtlicher Begriff) besteht vor allem aus Häusern, die von uradligen, regierenden oder standesherrlichen Geschlechtern abstammen, von denen die meisten heute einen Fürstentitel führen. Hochadel ist aber nicht dasselbe wie Hoher Adel, denn zum Hochadel werden auch - wegen des Titels - nicht souveräne und nicht ebenbürtige Fürstengeschlechter gerechnet (sog. Troisiéme Partie im alten Almanach de Gotha). Heutzutage erheben auch einige uradlige und briefadlige Grafen- und Freiherrngeschlechter den Anspruch, zum Hochadel zu gehören, Hoher Adel können sie jedoch nie werden.


    Der Hochadel war und ist heute noch in manchen Staaten wie Saudi-Arabien (hier nur Mitglieder der weitverzweigten Königsfamilie) an militärischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Führungspositionen beteiligt. In demokratischen Staaten, beispielsweise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, haben Teile des Hochadels noch Funktionen, die sich aber meist auf repräsentative Aufgaben beschränken.


    Zitatende ----



    Gruß Gordon

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  • Hallo Gordon,


    danke für die Erklärungen !


    Was ich in einfacher Weise ausdrücken wollte, ist, das z.B. ein Sir Elton John zwar adlig ist aber nun nicht zum Uradel gehört. :))


    Gerade beim " Alten Fritz" wurden sehr viele Personen adlig aber gehörten nicht zum Uradel, wie Du ja auch richtig ausführst.


    Vergleichbar mit " Geldadel" und " Neureich " :))


    Gruß
    Michi

  • Nichts zu Danken, Michi! :)


    Mal ´ne Frage aus reinem Interesse:


    Du schreibst, das Deine Familie zum Uradel gehört und bereits 998 erstmals erwähnt wurde.


    Respekt!!! Dann müsste der dort genannte ja sicher Dein Spitzenahn sein. Die wievielte Generation ist das?


    Und wie ist der Name / Familienname, wenn ich fragen darf?


    Kannst mir den Namen ja auch gerne per BM senden, falls Du das nicht öffentlich machen möchtest.



    Gruß Gordon

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  • Hallo Gordon,


    einen kleinen Teil habe ich ja hier schon geschrieben :

    Moderator-Anmerkung : Link nicht mehr verfügbar


    Die Urkundenrolle für die Ernennung ist mir bekannt.


    Gruß
    Michi

  • Hallo Gordon,


    hier Zusatzinfo :


    von Larisch


    Oberschlesischer Uradel, der mit Gottfried von Glezyn ( Gläsen bei Oberglogau), Vogt zu Brzesko, 6.10.1279 urkundlich zuerst erscheint und die Stammreiche beginnt.
    Erwähnungen in den slawischen Fürstengeschlechtern finden sich bereits seit 998.


    Die Urkunden befinden sich in Glogau.


    Gruß
    Michi

  • Kleiner Zusatz von mir:


    Diese komische Stickerei auf dem Kragenspiegel eines Generals nennt man "Larischstickerei". Nach dem Chef von Preußen No.26, Generalmajor von Larisch 1798 - 1806. Der Kragenspiegel wurde aber erst 1901 eingeführt.


    P.S. IR 26 war ein märkisches Regiment und hieß u.a. von Meyerinck mit dem Kanton in Beeskow, Lebus....

  • Hallo,


    kurze Ergänzung zu der aufgeworfenen Frage:
    Die Abkürzung "v." für das Adelsprädikat "von" geht im Wesentlichen auf die preußischen Militärlisten zurück. Da es auch eine ganze Reihe von Familien gibt, die ein "von" im Namen führen, aber keineswegs adelig sind (sog. Bauernadel), wurde zur Unterscheidung folgende Regelung dort eingeführt:
    Bei Angehörigen des Adels wurde das "von" als "v." abgekürzt, bei allen anderen ausgeschrieben.


    Gruß,
    Helge

  • Hallo Helge,


    ich wußte das ich es irgenwo schon mal gelesen habe, ich konnte es nur nicht mehr finden.


    Verhält es sich nicht auch bei dem sogenannten Militäradel, Offiziere die 30 und mehr Dienstjahre in der preuss. Armee hatten, so?!
    Diese Offiziere durften doch in ihrem Namen das VON führen, obwohl keine Nobilierung stattfand.



    Gruß Gordon

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  • Leider weiß ich über diesen Sachverhalt annähernd nicht... Aber ich kann mir diesen Automatismus in der Nobilitierung (auch wenn sie durch das von vielleicht nur dem Anschein nach erfolgte, ohne eine Zugehörigkeit zum Adel zu begründen) nur schwer vorstellen.
    Aber wie gesgat, das heißt nichts..

  • Hallo zusammen,
    zum besseren Verständnis hier einiges zu Begriffen und zum Adelsprädikat:


    Der Adel im deutschen Sprachraum
    Im Zuge der Vergrößerung der Staatswesen reduzierte sich die Zahl der herrschenden Häuser, deren Mitglieder Teil einer Rangfolge des erblichen Herrschaftsanspruchs waren. Die mit Privilegien verbundenen Titel wurden ursprünglich aufgrund von Besitz, Herkunft oder treuer Dienste für den Herrscher eines Landes erworben.


    Uradel
    Zum Uradel zählen Häuser, deren Geschlecht nachweislich vor 1400 dem ritterblütigen Adel angehört haben. Diese Häuser haben in der Regel irgendwann eine Bestätigung des Adels von einem Souverän erhalten und werden im alten Gothaischen Taschenbuch und im neuen Genealogischen Handbuch des deutschen Adels als Adelige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser A geführt.
    Nicht immer sind Angehörige des Uradels Freiherren oder Grafen. Einige von diesen Geschlechtern waren so stolz, daß sie Erhebungen in den Freiherrn- oder Grafenstand (die durch den Titelkauf oft desavouiert waren) stets ablehnten. Beispiele: die uralte märkische Familie der Edlen Herren Gans zu Putlitz, die ihren alten Titel noch in der DDR aufrechterhielt, der Kanzler Reichsritter Karl vom und zum Stein oder sogar bekanntlich Otto von Bismarck, der sich gegen die Verleihung des Grafen- und später des Fürsten- und Herzogstitels sträubte.



    Briefadel
    Zum Briefadel zählen Häuser, die, ursprünglich bürgerlicher Herkunft, von einem Souverän durch Ausfertigung eines Adelsbriefes und Verleihung eines Wappens in den Adelsstand erhoben worden waren. Dieser Prozess begann in Deutschland schon in der Zeit Kaiser Karl IV. durch den Eingang sogenannter Ministerialen (Beamten, vor allem Juristen) in die Adelsklasse. Der älteste bekannte Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. für Wyker Frosch, Scholast an der Stephanskirche zu Mainz, am 30.September 1360 ausgestellt. Diese Geschlechter werden in den Adelshandbüchern (siehe oben) als Adelige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser B geführt.
    Erhebungen in den Adelsstand waren bis 1806, in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches, vor allem eine Prärogative des Kaisers, abgesehen von Preußen, das in weiten Teilen dem Römischen Reich nicht angehörte und einigen anderen Fürsten, die dieses Recht erlangten: den Erzherzögen von Österreich (in 1453), den Kurfürsten von Bayern und der Pfalz, den Herzögen von Lothringen (im 14.Jh.), dem Erzbischof von Salzburg und den Bischöfen von Metz und Toul. Die direkt durch den Kaiser Ernannten erhielten die Vorsilbe „Reichs-“ bei ihren Titeln (Reichsritter, -freiherr, -graf). Bis 1806 (in Österreich bis 1918) herrschte auch die Sitte, den Namen des Neu-Geadelten durch einen schön klingenden Zusatz zu verändern: so wurden z.B. die Nachkommen des Oberbürgermeisters von Frankfurt/Oder, des ehrbaren Bürgers Samuel Prätorius († 1605), der zuerst Schulz, dann Scultetus und zuletzt Praetorius hieß, im Jahre 1661 als die „Reichsritter und Edle Prätorius von Richthofen“ geadelt. Die unbetitelten Herren von Richthofen nennen sich noch heute Prätorius von Richthofen.


    Eine besondere Kategorie des Briefadels waren der Offiziersadel und der Ordensadel. Nach 30 Jahren Dienst in der Reichsarmee (bis 1806) hatte jeder Offizier bürgerlicher Herkunft den rechtlichen Anspruch auf die Erhebung in den Adel, die nach Einreichung des entsprechenden Gesuchs fast immer bewilligt wurde. Die Tradition wurde in der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 aufrechterhalten.


    Die Verleihung gewisser Orden (insbesondere der Hausorden) war mit automatischer Nobilitierung verbunden. So hatte z.B. bis 1918 jeder Ritter des Militär-Maria-Theresien-Orden s den Anspruch auf die direkte Erhebung in den Freiherrnstand (auch wenn er nicht adlig war), dies war auch die Usance im Falle der Großkreuzinhaber des Sachsen-Ernestinischer Hausordens, des Schwarzer Adlerordens und einiger anderer Orden der deutschen Teilstaaten, sowie in Rußland bei der Verleihung gewisser Klassen des Orden des Heiligen Wladimir und des Orden der Heiligen Anna.


    Persönlicher Adel (lebenslanger, nicht vererbbarer Adel), wie er etwa in Großbritannien der Normalfall ist, existierte in Deutschland von 1815 bis 1918 nur in Bayern und Württemberg.



    Hochadel
    Der Hochadel (dies ist ein sprachlicher, kein rechtlicher Begriff) besteht vor allem aus Häusern, die von uradligen, regierenden oder standesherrlichen Geschlechtern abstammen, von denen die meisten heute einen Fürstentitel führen. Hochadel ist aber nicht dasselbe wie Hoher Adel, denn zum Hochadel werden auch - wegen des Titels- nicht souveräne und nicht ebenbürtige Fürstengeschlechter gerechnet (sog. Troisiéme Partie im alten Almanach de Gotha). Heutzutage erheben auch einige uradlige und briefadlige Grafen- und Freiherrngeschlechter den Anspruch, zum Hochadel zu gehören, Hoher Adel können sie jedoch nie werden.




    Niederer Adel
    Zum niederen Adel zählen Adlige, die keinen Titel besitzen. Dazu gehören Familien die ein von, ein von und zu, selten ein am oder ein vom als Adelsprädikat im Namen führen. Andere führen keine Prädikate wie von und zu, sondern ergänzen Ihren Besitz mit Genannt-Namen.
    Allerdings gibt es auch Adelsfamilien, die zwar kein Adelsprädikat im Namen führen, aber trotzdem Adlige sind. In Adelshandbüchern wird das von immer mit v. abgekürzt, um nicht adlige Namen mit von (beispielsweise von der Forst von adligen Namen zu unterscheiden. Diese Sitte folgt dem Gebrauch in den Ranglisten der alten preußischen Armee.
    In Deutschland umfasste der niedere (nicht reichsständische) Adel ursprünglich den reichsfreien und den landsässigen Adel (Personalisten und Posessionaten). Der reichsfreie Adel war unmittelbar dem Kaiser unterstellt (siehe oben, Briefadel), der landsässige Adel war nicht alleine dem Kaiser, sondern auch einem besonderen Landesherren unterworfen. Allmählich vereinigten sich die Reichsfreien, der landsässige Adel und die Ritter vom Briefadel, die nach und nach Wappen- Turnier- und Hoffähigkeit erlangten, zu einem geschlossenen Reichsstand, der Reichsritterschaft, der sich später auch einige altadlige Herren anschlossen, die die Reichsstandschaft aufgegeben hatten. Bei der Entwicklung der Reichsritterschaft ging es in erster Linie darum, die Interessen des niederen Adels gegen die wachsende Macht der Landesherren zu wahren. Vor der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches erlangte die Reichsritterschaft eine fast unabhängige Stellung, die von der Rheinbundsakte völlig aufgehoben wurde. Erst beim Wiener Kongress erlangte der niedere Adel gewisse besondere Rechte, z.B. die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Kirchenpatronate, die ihm aber bald durch neuere Gesetzgebung genommen wurden.


    Mfg Wahsmuth genannt Friedes