Familienname geändert nach Ministeriumsverfügung

  • Auf einer Geburtsurkunde bfindet sich die Notiz:


    Auf Ersuchen der Amtsgerichts.....vom....1923 wird eingetragen, dass laut Verfügung des Justizministeriums die nebenbezeichnete Person an Stelle des bisherigen Familiennamens xxx den Familiennamen yyy führt.


    Bekannt ist mir, dass derjenige ca. 1913 in England unter dem 'neuen' Familiennamen gelebt hatte, nach seiner Rückkehr aber unter dem alten Namen gelebt und auch geheiratet hat.
    Bekannt ist mir auch, dass die in England geborene Tochter zumindest später unter dem neuen Namen gelebt hat.


    Normalerweile ist bei einem Namenswechsel doch das Standesamt oder evtl. ein Gericht zuständig, aber nicht das Justizministerium??
    Ich habe versucht, beim genannten Amtsgericht etwas in Erfahrung zu bringen, leider bisher erfolglos.


    Ich weiss, dass sich Antworten immer im Bereich der Vermutungen bewegen, aber ich bin für jede Idee dankbar.

  • Hallo,


    ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Justizminister eine Verfügung zu einem individuellen Fall erlässt. Da dürfte es sich eher um eine allgemeine Verfügung zum Namensrecht handeln.


    Bei Wikipedia findet sich ein längerer Artikel zum deutschen Namensrecht, im Abschnitt Weimarer Republik könntest du vielleicht soweit fündig werden, dass ein handfester Ansatz für konkretere Fragen möglich wird.
    Da heißt es u.a.


    (Zitat) Am 4. Dezember 1928 folgte eine Verfügung Hermann Schmidts (Zentrum), Justizminister unter dem Preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun (SPD) im Kabinett Braun III,
    zur Änderung von Familiennamen. Nach Paragraph 1 dieser Verfügung entschied von nun an bei der Verdeutschung ausländischer Namen der Landgerichtspräsident,
    womit § 4 Abs. 2 der VO vom 3. November 1919 („es ist kurz der Grund für die Namensänderung anzugeben“) ersatzlos gestrichen wurde.
    (Zitat Ende)


    Es ist von einer Verfügung des Justizministers die Rede - wenn diese auch erst im Jahre 1928 war. Aber: eine allgemeine Verfügung, passt zu meiner obigen Meinung.

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)

  • Hallo Joerg,


    danke für die Antwort und den Hinweis.


    Bei einem Anruf am AG Schöneberg meinte ein Mitarbeiter dort, es könnte um eine Vormundschaftsangelegenheit gegangen sein.
    Der bisherige Name war 'Hündchen', Ex-Frau und Sohn lebten auch mit diesem Namen weiter. Der neue Name war 'Herbert', unter welchem er eben in England lebte und unter dem auch seine Tochter dort geboren wurde. Also nichts mit ausländischen Namen.
    Frag bitte nicht, was da in England war und warum dieser Name *seufz*! Wenn ich das je herausbekommen könnte........


    Für mich sieht es (auch in Bezug auf Vormundschaft) so aus, als ob er das Sorgerecht für diese Tochter bekommen wollte, denn sie führte später diesen Namen, und er war unter neuenm Namen erneut verheiratet.
    Leider kommt mir da überall der Datenschutz in die Quere.


    Eine andere Vermutung geht in die Richtung, dass er den Krieg in England abgewartet hat und bei seiner Rückkehr vom Rest der Familie nicht gerade mit offenen Armen empfangen wurde. 1923 starb die Mutter, vielleicht ging es ums Erbe.


    Leider konnte ich bisher nicht erfahren, wie lange sich der gerichtliche Vorgang hinzog. Mit viel Glück bekomme ich noch Auskunft vom AG.


    PS: Es könnte ja, da Justizministerium; auch im Zusammenhang mit einer anderweitigen Verurteilung stehen.