Hallo Jouke,
es gibt nur eine Todeserklärung, ausgestellt durch das Amtsgericht Hamburg-Altona im Jahr 1955. Von 1938 bis 2008 wurden die Todeserklärungen aller Amtsgerichte der Bundesrepublik Deutschland zentral in Berlin 1 registriert.
Wann und wo die betreffende Person gestorben ist, ist unbekannt. Vermutlich ist die Person während des Zweiten Weltkrieges verschollen oder umgekommen/gestorben. Da keine Erkenntnisse über Ihren Verbleib oder ihren Tod vorlagen, wurde Sie schließlich 1955 auf Antrag für tot erklärt.
Die Todeserklärung ist nicht allgemein öffentlich. Nur wenn Du ein "berechtigtes Interesse" hast ( = wenn Du ein Nachfahre der Person in direkter Blutslinie bist, also z.B. Kind, Enkel, Urenkel usw.), kannst Du eine beglaubigte Ablichtung zum Preis von 10 EURO beim Standesamt Berlin 1 anfordern.
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Gruß - Detlef