Abzocke auf der Homepage

  • Hallo


    Kam gerade über eine Liste herein.


    Liebe Listis,


    dies betrifft nicht nur die Genealogen, sondern generell alle, die eine
    Homepage haben und ein Banner o. ä. von anderen Firmen.


    Gestern bekam ich von einem mir unbekannten Rechtsanwalt eine Abmahnung
    wegen meiner Homepage. Ein anderes Schreibbüro (also Konkurrent = eine
    der gesetzlich erlaubten"Anzeiger" wegen Verstoß gegen das
    Wettbewerbsrecht) monierte, daß ich nicht auf allen anklickbaren Seiten
    das Impressum mit "ein bis maximal zwei Klicks" erreichbar gemacht
    hätte, sondern erst mit vier Klicks. Das war zuviel und hat mich den
    stolzen Betrag von mehr als 390 € gekostet.


    Ich schicke Euch das als Mahnung, Eure Seiten genau zu überprüfen, ob
    ihr auch gegen das Wettbewerbsrecht etc. verstoßt.


    Sagt nicht, Euch könne das nicht passieren. Es reicht, wenn ihr auf
    Eurer privaten Seite ein Banner von einer Firma, Institution o. ä.
    geschaltet habt.
    Dann kann nämlich eine ähnliche Firma, wie sie auf Eurem Banner
    vertreten ist, oder ein Verband generell, dem diese Firmen angehören,
    Klage erheben.
    Und das ist teuer für Euch! Auch wenn Euch klar ist, dass es sich um
    reine Abzocke handelt, habt ihr eigentlich keine Chance: Die Zeit, die
    Euch zur Verfügung steht, bis ihr gezahlt haben müsst, kann zwischen
    Stunden und wenigen Tagen liegen. Wer nicht rechtzeitig zahlt, der
    bekommt eine einstweilige Verfügung mit entsprechenden Kosten.
    Ich habe die Abmahnung am Samstag bekommen und bis Dienstag muss das
    Geld auf dem Konto des Rechtsanwaltes eingegangen sein.
    Meine Seite ist jetzt vom Netz genommen und muß rechtlich korrekt
    überarbeitet werden, weil ich sonst sofort 4.000 Euro Strafe zu zahlen habe.


    Solches Geld ist sehr ärgerliches Lehrgeld. Ich möchte Euch diese
    Erfahrung gerne ersparen.
    Also überprüft alle Eure homepage und seid dabei mehr als genau.


    Wen es betrifft, der sollte auch an die Preisangabenverordnung und (auch
    bei privaten Homepages) an einen Haftungsausschluss denken.


    Ich wünsche Euch ungetrübten Spaß an und mit Eurer Homepage.


    Viele Grüße
    Helga


    PS Bei uns gibt es heute Erbsensuppe ohne Würstchen - weil sich der
    gegenerische Anwalt jetzt was besseres leisten kann ;-)

  • Hallo


    also ich frage mich da, ob das tatsächlich rechtens ist.
    Wir haben z.B. in Wien den Konsumentenschutz wo ich mit diesem Schreiben mal hingehen würde um das zu prüfen.
    Die HP vorübergehend vom Netz zu nehmen ist schon in Ordnung, aber einfach auf so ein Schreiben zu zahlen....
    Nein, das würd ich nicht.

  • Hallo Schlumpf,


    vielen Dank für diese wichtige Warnung!


    Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es da ausschließlich um Banner von Firmen und Institutionen, nicht jedoch um solche von Privatpersonen. Dann wäre ja die Konsequenz, vorsichtshalber keine solche Banner auf den Seiten zu veröffentlichen. Das wiederum wäre aber doch nicht im Sinne dieser Firmen, da dann ja der Werbeeffekt wegfallen würde. Ich meine, dass sich die Firmen damit selbst keinen guten Dienst erweisen, wenn sie dagegen auf diese Weise vorgehen.


    Ich hoffe, dass Du nicht noch mehr bezahlen musst und dass es recht bald auch wieder Würstchen geben wird.


    Viele Grüße
    Jens

  • Hallo,


    wenn ich mir die Links und was sonst so in diesem Thraed steht anschaue, komme ich immermehr zu der Überzeugung, das ich wohl keine Homepage ins Netz stellen werde, denn soviele Dinge kann ich gar nicht beachten wie es verlangt wird oder andersherum ich habe 0 (geschrieben null)Ahnung was man so alles beachten muss,bzw. wie so eine Page aufgebaut wird und ich habe nicht das Geld jeden Fehler teuer zu bezahlen , denn Ahnenforschung ist teuer genug, da muss nicht noch nen findiger Anwalt meine Kohle haben wollen


    Also werde ich so weitermachen wie bisher --- eigentlich schade



    Liebe Grüsse


    Monika

    Dauersuche
    Dargies,Vorrath im Memelland
    Mai,Jüttner aus Waldenburg Schlesien
    Williges,Gund(e)lach aus Helsa,Grossalmerode/Hessen
    Hagemann,Richter, aus Vorpommern
    Fago,Romba aus Lötzen, Jagodnen und Umgebung
    Meyn,Behrmann aus Haseldorf,Haselau,Wedel

  • Zitat

    Original von Schlumpf


    Ich habe die Abmahnung am Samstag bekommen und bis Dienstag muss das
    Geld auf dem Konto des Rechtsanwaltes eingegangen sein.
    Meine Seite ist jetzt vom Netz genommen und muß rechtlich korrekt
    überarbeitet werden, weil ich sonst sofort 4.000 Euro Strafe zu zahlen habe.


    Hallo Schlumpf,


    hier scheint der RA die eigenen Gesetze und Verordnungen nicht zu kennen. Für angebliche Zahlungsforderungen gelten in Deutschland immer noch Fristen von min. sieben bis vierzehn Tage.


    Eine Fristeinhaltung Deinerseits ist bei der o.g. Terminierung überhaupt nicht einzuhalten, da die Bearbeitungsdauer min. drei Arbeitstage unter den Kreditinstituten dauert. Wenn es zu einem Fremdinstitut und in einen anderen Ort geht, können schon mal 10 bis 14 Tage ins Land gehen, bis der "Berechtigte" seine Forderung verbuchen kann.


    Apropos Verbuchen:


    Ich glaube Du bist hier einem windigen RA auf den Leim gegangen, der auf diese Art und Weise schnelles Geld machen will. Lass Dir doch erst mal die Vertretungsvollmacht der angeblichen FIRMA vorlegen, zwischenzeitlich hast Du Zeit, Dich mit einem Anwalt zu beraten, ggf. kann man auch die Bundesanwaltskammer einschalten, um den Sachverhalt prüfen zu lassen.


    Gruß! Lars

  • Zitat

    Original von Lars_Heidrich
    Ich glaube Du bist hier einem windigen RA auf den Leim gegangen, der auf diese Art und Weise schnelles Geld machen will. Lass Dir doch erst mal die Vertretungsvollmacht der angeblichen FIRMA vorlegen, zwischenzeitlich hast Du Zeit, Dich mit einem Anwalt zu beraten, ggf. kann man auch die Bundesanwaltskammer einschalten, um den Sachverhalt prüfen zu lassen.


    Gruß! Lars


    Das sehe ich genauso. Diese Abmahngeschichten sind mittlerweile eine altbekannte Masche um auf einfache Weise möglichst schnell Kohle zu machen. Dabei wird der Homepagebesitzer mit wissentlichen Falschaussagen in die Irre geführt und mit extrem kurzen Fristen unter Druck gesetzt.
    Beispiel Impressum: dass das Impressum mit zwei Klicks erreichbar sein muss, ist schlicht und einfach erstunken und erlogen. Es heisst im TDG (TelediensteGesetz) §6 Satz 1 einfach nur, dass das Impressum an gut wahrnehmbarer Stelle und ohne langes Suchen und jederzeit auffindbar ist. Von zwei oder vier "Klicks" steht da nichts.
    Weiter ist es zumindest zweifelhaft, ob eine private Homepage überhaupt einer Impressumspflicht unterliegt.
    Mehr zum Thema Impressum gibt es hier: http://www.impressum-recht.de


    Sorry, aber in meinen Augen ist das Betrug, was da mit den Abmahnungen gemacht wird.
    mehr gibt's auch da: http://www.abmahnwelle.de


    Rossi

  • Hallo Ihr,


    ich würde mal vorschlagen das Schlumpf unsere Ratschläge in der Mailingliste an den armen Betroffenen weitergibt, der das bezahlt hat, und warnt somit die anderen von solchen Machenschaften.


    Wie ich so lesen konnte, denken die meisten das Schlumpf auf sowas reingefallen ist, aber er war es nicht sondern es kam über seine Mailingliste.


    Grüße von Maternus :D

    "Wissen ist Macht" (Heinrich Barth März 1850)
    Nüscht wissn, macht aba ooch nüscht! (der Berliner)
    Je mehr man weiß, desto weniger weiß man nichts! (Ich)