Scheidungsurteile

  • Hallo zusammen,


    bei meiner Familie mütterlicherseits steckt wohl der Wurm drin!


    Meine Ururgroßeltern heirateten 1905 und ließen sich 1914 scheiden.
    Die Urgroßeltern heirateten 1931 und ließen sich 1933 scheiden.


    Bei den Großeltern gab es keine Scheidung, aber bei den Kindern wiederum um so öfter.


    Nun ist meine Frage, ob es Archive gibt, in denen eventuell die Scheidungsurteile noch zu finden sind?
    Das Urteil von 1914 wurde vom Königlichen Landgericht Leipzig gesprochen.
    Ob die Urteile noch in den heutigen Familiengerichten lagern oder im Stadt-oder Staatsarchiv zu finden sind?


    Andererseits mußten ja auch die Standesämter informiert werden, um die mir vorliegenden Randvermerke vorzunehmen.
    Ob die neben den Heiratsurkunden auch die Scheidungsurteile archiviert haben?


    Mich würde ja echt interessieren, was in dieser Familie so los ist.
    :evil:Zum Glück ist meine Ehe nicht scheidungsgefährdet (zumindest im Moment nicht)!


    Andrea

  • Hallo,
    Scheidungsurteile werden bei den Gerichten aufbewahrt und sind nacheiner bestimmten Zeit den Staatsarchiven anzubieten. Die Urteile müssten also in den zitierten Fällen beim Staatsarchiv Leipzig vorhanden sein. Die Standesämter haben m. W. nur Mitteilungen, auf grund derer sie den Randvermerk anbringen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

  • Hallo Andrea,


    Heutiger Stand: Aufbewahrungsfrist für Scheidungsurteile beim Familiengericht (im Westen früher Amts- oder Landgericht) betragen 30 Jahre ab Erledigungsdatum der Sache.
    In der DDR könnte es andere Aufbewahrungsfristen gegeben haben, dass wäre beim Familiengericht (Amtsgericht) zu erfragen.


    Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass Scheidungsakten von "Otto Normalverbraucher" nicht ins Staatsarchiv gelangen. Die Archive würden ansonsten vor lauter Gerichtsakten aus allen Fugen platzen. Ausnahmen könnten allerdings Sachen von Personen des öffentlichen Lebens oder außergewöhnlich interessante Fälle sein.


    Im Westen wurde und wird dem Standesamt das Aktenzeichen und das Datum des Urteils mitgeteilt. Im Osten nach der Wiedervereingung nun auch. Diese Daten werden beim Standesamt registriert.


    Viele Grüße
    Gerda

  • Hallo!
    Ich hatte das Glück auf der Heiratsurkunde meiner Großeltern einen Randvermerk zur scheidung vorzufinden. Da stand auch das konkrete Datum drauf (1953), es kostete mich einiges an Zeit und Telefongebühren, aber schließlich schaute man im Archiv des Standesamtes nach und ich bekam ohne Probleme eine Kopie des Scheidungsurteils.
    Andrea

  • Hatte hier in Hannover so einen Fall ! Die hatten beim Standesamt sogar die Urkundennummer, obwohl die Scheidung vom datum um1870 lag.
    Aber dort wo die Akten gelagert waren, da gab es nichts mehr !
    Ich weiß nicht, wird das alles vernichtet ? Gibt es eventuell da noch eine Chance in einem Gerichtsarchiv zu suchen ? Die haben doch auch ein Archiv, oder ?
    Liebe Grüße sendet Petra64