Frage zu Gerichtsakten

  • Hallo,


    kann mir jemand sagen, wie lange Gerichtsakten/Urteil/Beschluß vom Amtsgericht aufgehoben werden und wo diese danach hinkommen. Werden die vernichtet oder werden die archiviert?


    Es handelt sich um die Jahre 1920 und 1931, könnte ich da Akteneinsicht bekommen?


    Danke schon mal im voraus :D

  • Hallo,
    Gerichtsakten sind vor Ihrer Vernichtung den Staatsarchiv zum Aufbewahren anzubieten. In Bayern werden recht viele Akten übernommen. Wie dies in anderen Bundesländern gehanhabt wird, weiss ich nicht. Anlaufstelle ist zunächst das Gericht. Wenn es die Akten nicht mehr hat, kann man beim zuständigen Staatsarchiv Nachfrage halten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

  • Hallo Jeanette,


    nach heutigem Stand sind die Aufbewahrungsfristen 20, 25 oder 30 Jahre beim Gericht selbst.


    Sofern eine Akte noch beim Gericht archiviert ist, ist eine Akteneinsicht beim zuständigen Präsidenten bzw. Direktor zu beantragen.


    Für Gerichtsakten, die Strafsachen betreffen, ist die aktenaufbewahrende Stelle die Staatsanwaltschaft, d.h. die Gerichtsakten werden nach Abschluß des Verfahren dorthin zurückgesandt.


    Viele Grüße
    Gerda

  • Bei Nachlasssachen beträgt die Aufbewahrungsfrist für
    Testamentsakten 100 Jahre komplett (bisher war es Dauernd)
    Bei Erbscheinsakten etc. beträgt die Aufbewahrungsfrist 30 Jahre (Erbscheine, Ausschlagungen und ähnlich Urkunden sind auszuschließen und 100 Jahre aufzubewahren).


    Die Aufbewahrungsfristen, bezogen auf die Gesamtakte, variiert von Abteilung zu Abteilung.



    LG
    Mona

  • Hallo,


    also Gerichtsakten in Großenhain/Sachsen sind leider von 1950 nicht mehr im Archiv zu finden gewesen nur im Gerichtsbuch stand etwas dazu drin. Aber leider war es nur Datum, Name des Verurteilt, Urteil und das Verbrechen.


    Liebe Grüße


    Maik aus Jena

  • Hallo Jaenette,


    wie ist denn die Antwort des Amtsgerichts ausgefallen? (Auch wenn es schon eine Weile her ist.)


    Ich habe ein ähnliches Probelm und würde gern ein Scheidungsurteil aus 1943, Vormundschaftsakten aus 1945 und später und evtl. Nachlassakten aus dieser Zeit einsehen.


    rosaria