Hallo zusammen,
ich habe bei der WASt einen Suchantrag wegen meines Onkels gestellt, der im 2. Weltkrieg verschollen ist. Nach ca. 3 Wochen bekam ich ein Schreiben, in dem es hieß, bezüglich meines Anliegens seien Feststellungen möglich. Allerdings möchte man wegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen nun von mir eine Vollmacht des Betreffenden bzw. im Fall seines Todes das Einverständnis der nächsten Angehörigen (Der Witwe, falls verstorben von den Abkömmlingen ersten Grades).
Mein Onkel ist mit 18 Jahren (1943) in Rußland verschollen, war nie verheiratet und hat auch keine Kinder. Wie soll ich da also nun eine Vollmacht vorlegen?
Die WASt möchte auch eine Erklärung zur Kostenübernahme haben (obwohl ich das doch in meinem Online-Antrag schon zugesagt habe). Allerdings haben sie in ihrem Schreiben, die mögliche Höhe auf die sich die Gebühren belaufen könnten, offen gelassen. Hat jemand Erfahrung welche Gebühren da im Schnitt anfallen? Ich weiß nicht so recht, welche Höhe ich da angeben soll.
Und eine letzte Frage: ich hatte wegen meines Onkels schon beim Roten Kreuz angefragt und von dort die Info bekommen, daß das Schicksal meines Onkels noch nicht endgültig geklärt werden konnte. Es sei aber schon vor einiger Zeit ein Gutachten über sein mutmaßliches Schicksal angefertigt worden, das man mir gerne zuschicken könne (habe ich auch angefordert, aber noch nicht bekommen). Kann es nun sein, daß mir die WASt möglicherweise dieses gleiche Gutachten schickt oder bekomme ich da ggf. andere (mehr?) Unterlagen?
Viele Grüße und vielen Dank
Matthias