Gibt es unter den Ahnenforschern auch einen erfahrenen Archivar?
Mein Problem: 1879 wurde bei der Geburt meines Großvaters im Kirchenbuch auch der Name der Kindesmutter eingetragen. Bei seiner Heirat 1914 wurde der Name der Mutter durch das Standesamt auf der Heiratsurkunde noch einmal wiederholt. 28 Jahre später, 1942, wurde auf der Heiratsurkunde der Vermerk eingetragen, dass der Name der Mutter aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Görlitz berichtigt wird. Vor- und Geburtsname lauteten danach ganz anders. Ich habe jetzt beim Amtsgericht in Görlitz angefragt, ob ich von diesem Beschluss eine Kopie erhalten kann. Leider war dies nicht möglich, weil aus dieser Zeit keine Unterlagen zu finden waren.
Meine Frage nun ist, wie lange müssen Beschlüsse von Amtsgerichten in Personenstandssachen aufbewahrt werden?
Ganz neugierig auf Antwort ist Marklissa