Was ist ein Viehwegbesitzer

  • Liebe Mitforscher,
    Wer kann helfen den Begriff "Viehwegbesitzer" und dessen Bedeutung zu bestimmen.


    Vielen Dank

  • Hallo Dietmar Möbius,
    ich hab mal eben gegoogelt, leider bekomme ich den Link nicht hier hin ( :sauer: -technik), danach scheint es jemand zu sein, der einen Viehweg besitzt (nun ja). Ein Viehlweg ist wie der Name sagt, ein Weg, über den das Vieh auf die WEiden getrieben wird. (nochmal nun ja) Der Witz dabei schient zu sein, welche Rechte andere Bauern haben, ihr Vieh über den Weg des "Besitzers" zu treiben, wenn z.B. anders ihre Weiden nicht zu erreichen sind. Wahrschienlich hatte er den anderen eine Art Wegerecht einzuräumen.
    Gib mal "Adelung" bei guugel ein, dann navigier dich zur Stichwortsuche "Viehweg", dort wird man auf die vorigen Artikel versiesen, und dort findet man etwas zum Begriff. (Zedler hat es nicht)
    ich hoffe es hilft ein wenig
    Gruß
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.

  • Hallo....
    Viehwege gehörten damals zur Infrastruktur und waren wichtige Verkehrswege und sogar Heerwege. Bei uns in Norddeutschland gibt es den sogenannten Ochsenweg (plattdeutsch=Ossenpadd) auf dem die Viehhändler ihr Vieh zu den jährlich stattfindenden Ochsenmärkten trieben. Vielleicht war ein Viehwegbesitzer wirklich, wie Gisela schrieb, jemand der eine Art Wegezoll erhob für Händler, Bauern und Hirten die ihr Vieh an seinem Grund und Boden vorbeitreiben mussten.
    mfg udo

    Wer wissen will wer man ist, muß wissen woher man kommt.

  • hallo Udo,
    einen Wegzoll meinte ich nicht. Allerdings finde ich die Idee mit den Viehmärkten und den entspr. Straßen auch Interessant. Ein Wegerecht ist ein rechtlicher Begriff, die Einräumung eines solchen Rechts ist nicht zwingend mit einem Entgelt verbunden.
    Ich dachte eher daran, daß in früheren Zeiten viele Grundstücke hintereinander lagen, ohne daß zu jedem ein eigener Weg führte. Dann mußten die Bauern ihr Vieh über fremde Grundstücke (dazu gehören auch Wege, die Privateigentum sind) zur Weide treiben. Damit sie nicht von der Willkür des Wege-Eigentümers abhängig waren, konnte ein solches Wegerecht eingeräumt werden, egal ob mit oder ohne Entgelt. Möglicherweise konnte ein solches Recht gegenüber dem Wege-Eigentümer auch gerichtlich erzwungen werden (Vermutung) So etwas gibt es auch heute noch. auch wenn heute die Infrastruktur meist besser ist.
    Aber jedenfalls ist es interessant dazu erst mal den Artikel im ADELUNG zu lesen. Das ist ein Lexikon, in dem viele ältere deutsche Begriffe erklärt werden, die man in modernen Lexika nicht mehr findet (Zedler hat "Viehweg" nicht)
    Gruß
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.

  • Die Bauern hatten ihr Vieh ja nicht auf eingezäunten Weiden, sondern häufig wurden die Tiere mehrerer Bauern gemeinsam auf bestimmte Weideplätze getrieben und dort gehütet. Wer sein Vieh wo weiden durfte, war ganz genau festgelegt - sicher auch die dazu zu benutzenden Wege - und die Einhaltung wurde haarklein beobachtet. Im Falle, das Vieh auf falsches Gelände geriet, gab es durchaus Fälle von "Kidnapping" , etwa dass ein Kuhbesitzer sein Tier beim "Finder" auslösen musste. Es gab eine ganze Menge Streitigkeiten deswegen zwischen einzelnen Bauern und ganzen Bauerschaften.

  • Liebe Wissende,


    vielen Dank für Euer Bemühen um die Begriffserklärung. Bei Google hatte ich schon reingesehen, aber nichts gefunden?!
    nochmals Danke


    Dietmar

  • hast du den Artikel im Adelung gefunden?

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.

  • Liebe Gisela,


    ja, jetzt habe ich ihn gefunden. Was es alles so gibt. Das ist ein tolles Lexikon, auch wenn manche Seiten ein wenig schief sind - das Wichtigste sind die Inhalte.
    Nochmals vielen Dank für die Tipps


    Dietmar