Frage zur Wappenführung

  • Einen wunderschönen guten Abend!


    Seitdem ich mich vor einigen Jahren in die Geschichte meiner Familie vertieft habe lässt mich der Gedanke nicht los, das vorväterliche Wappen für mich zu beanspruchen und zu führen. Nach einiger Recherche im Internet und diversen Büchern bin ich nun an einem Punkt angekommen, wo meine Neugierde nur noch durch eine direkte Frage an im Wappenrecht versiertere Personen befriedigt werden kann. Folgendes ist die Situation:


    Das Wappen um das sich alles dreht ist das der Familie "von Pflummern" (später "Pflaumer") aus Weißenburg/Bayern (bemerkenswerterweise sichtbar hier, unterste Abbildungsreihe, mittleres Wappen: http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/wolfsangel.htm). Dank der Nachforschungen meines Großvaters und Urgroßvaters weiß ich, dass ich in direkter Linie vom Stifter abstamme, allerdings nicht in der reinen Manneslinie, da mir da meine Ururgroßmutter (wenn ich mich nicht täusche gleichzeitig die letzte Erbin des pflaumerischen Familienzweiges) als auch meine Mutter dazwischen geraten. Natürlich hat sich dadurch auch die Gelegenheit ergeben, den Nachnamen zu ändern, so dass der meinige nun keinerlei Hinweis mehr auf die Ahnenreihe präsentiert. Und ob das nicht schon ärger genug ist wurde der Stadt Fellbach/BaWü 1956 von der Landesregierung ein Wappen verliehen, dass genauso aussieht, wie das Familienwappen der Pflaumer (siehe z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fellbach).


    Wenn mich meine Recherchen nun nicht täuschen (und da bin ich mir eben nicht ganz sicher), bin ich zum einen nicht dazu berechtigt das Wappen zu führen, da ich nicht dem Mannestamme entstamme (obwohl mir keine Person bekannt wäre, auf die dies zutrifft), und auch noch ein Städtewappen existiert, dass diesem zu sehr ähnelt. Dies wäre der erste Teil meiner Frage, ob mir bis hierher ein Fehler unterlaufen ist, der meine ganzen Überlegungen ad absurdum führt.


    Aber das reicht noch nicht gänzlich aus, um mich zu entmutigen. Weitere Recherchen hier: http://www.wappen-billet.de/Artikel.html#Heraldik_-_Teil_X. (eine Quelle, die hier nicht gänzlich unbekannt sein dürfte, meine Hochachtung dem Verfasser) deuten darauf hin, dass durch die Hinzufügung von Brisuren das eigentliche Wappen dergestalt verfremdet werden könnte, dass ich es als neues Wappen stiften und somit führen könnte (also rechtlich gesehen ein neues Wappen, für mich aber die Fortführung des Ahnenwappens). Hier wäre dann die Frage, in welchem Umfang und Form diese Änderungen vorgenommen werden müssten, damit alles Regelkonform wäre.


    Da das (zumindest in meinen Augen) sehr detaillierte Fragen sind kann ich es durchaus akzeptieren, dass sie den Rahmen eines "nachbarschaftshillfe"-Forum wie diesem sprengen und ich besser auf die Dienste eines (zu entgeltenden) Heraldikers in Anspruch nehmen sollte. So oder so freue mich mich auf Ihre Antwort.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Axis / Bastian Partzsch

  • So wie heute ein in jedem Bundesland erworbenes Abitur in anderen Bundesländern anerkannt wird, war es früher beim Adel anders. Ein in einem Staat anerkannter Adel musste in einem anderen extra anerkannt werden. Die v. Pflummern haben in Bayern einen Freiherrnbrief 1797 von Kurfürst Karl Theodor von Bayern erhalten. Von diesem Freiherrnbrief [mit genealogischen Angaben!!!] düfte vom Hauptstaatsarchiv München eine Kopie zu erhalten sein. Die Stadt Weißenburg gehörte allerdings zu dieser Zeit noch nicht zu Bayern, sondern war freie Reichsstadt.
    Aber dies kann alles dahinstehen. Ein Wappen kann man nur rechtmäßig führen, wenn man im Mannesstamm eine agnatische Linie bildet.
    Hier bleibt nur übrig, ein neues Wappen zu schaffen, in das lediglich Teile des Wappens Plummern übernommen werden könnten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

  • Hallo Bastian,


    kompliziert ist Deine Frage nicht. Es gibt zwar kein Wappenrecht im juristischen Sinne aber wenn man ein Wappen führen möchte, dann sollt man sich auch an die üblichen, traditionellen Regeln halten - und genau darum geht es Dir ja auch, wie mir scheint.


    Es gibt im Grunde zwei Punkte, die absolut gegen die geplante Wappenführung sprechen.


    Du stammst nicht aus der o.g. Familie, auch wenn Du Nachfahre bist, denn zur Familie - im historisch-heraldischen Sinne - zählen nur die ehelichen männlichen Nachkommenslinien. Bei Dir ist es aber gleich zwei mal weibliche Linie. Zudem führst Du auch einen ganz anderen Familiennamen. Das vorgestellte Wappen ist aber das Wappen der Familie Pflaumer, kann also nicht das der Familie Partzsch werden.


    Dass die Stadt Fellbach 3 Wolfsangeln im Wappen führt, ist das kleinste "Übel". Die Wolfsangeln führen anderen auch in ihrem Wappen. Im Gegensatz zu Stadtwappen zieren Familienwappen aber noch Helm, Helmdecke und Kleinod, so dass es also genug Unterscheidung geben kann.


    Da eine "Übernahme" des Wappens in eine andere Familie im Grunde ausgeschlossen ist, zumindest macht man das einfach nicht, wenn man sich an heraldische Regeln halten will, wäre also ein neues Wappen zu stiften. In weiblicher Nachkommenschaft dieser Familie dürften allerdings sehr viele Familien stehen. Da aber Heraldik "männlich" ist, sollte auch das Wappen entsprechend dieser Gepflogenheit so gestaltet werden, dass es wirklich das Wappen der namensgebenden Familie wird und nicht eine modifizierte Kopie einer anderen Familie, auch wenn man Nachfahre ist.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann