Wappen

  • Vorsicht!


    ... bei den hier teilweise gezeigten Wappen handelt es sich um Auszüge aus der Sammlung Siebmacher,
    oder anderen Sammlungen, die lediglich zum ABGLEICH dienen sollen. :!:
    Diese Wappen werden kurzfristig wieder entfernt.


    Namensgleichheit mit einem der gezeigten Wappen berechtigt n i c h t zum Führen des gleichnamigen Wappens! 8o

  • Hallo Michi,


    ist das mit der Wappen"trägerei" immer noch so streng wie früher, das nur der "...Nachkommen im Mannesstamm" die Wappen oder den erblichen Adelstitel tragen darf? ?(


    Gruß Jörg Hendrich

  • Hallo,


    da hat sich nichts geändert da es ja in Verbindung mit dem BGB ( Namensrecht) steht.


    Ohne Nachweise der direkten Abstammung im Mannesstamm ( damit trägt man ja dann sowieso den gleichen Namen) geht nichts und Adel gibt es ja seit 1919 eh nicht mehr in Deutschland und auch in Österreich.


    Das Einzigste, was sich irgendwann mal ändern wird ist die Übertragung von Neuwappen an Frauen ( bisher geben sie ja nur, sofern der eigentliche Wappenträger verstorben ist, dieses Wappen an den Sohn weiter).
    Bisher ist aber noch nicht absehbar, wann sich das mal ändert.


    Gruß
    Michi

  • @jörg:
    aber es geht doch drum dass ein Meier-wappen zu einer bestimmten (!) familie Meier geht. dass man es nicht aufgrund einer namensgleichheit für die eigene familie verwenden soll, hat für mich eher etwas mit wissenschaftlicher genauigkeit zu tun als mit (möglicherweise vorhandenen) gesetzlichen verboten.


    auch wenn immer wieder die versuchung groß ist, eine adelige abstammung (bzw. eine verbindung zu einer berühmtheit) herbeizuargumentieren, sollte man doch genug selbstdisziplin haben um nur jene personen (bzw. familien) zu in verbindung zu bringen bei denen die verwandtschaft (oder eine sonstige beziehung) auch wirklich durch dokumente belegbar ist...


    gerade von nicht-genealogen in der verwandtschaft können zu spekulative aussagen leicht missverstanden werden. aus "es gibt ein wappen zu unserem FN" wird da schnell einmal "unsere familie hat ein eigenes wappen", "wir waren sicherlich einmal adelig", usw.

    Hauptforschungsgebiet: KÄRNTEN (Ö)
    Ö - Wien: Kibitz, Hatschka
    D - Koblenz: Melles/Milles, Hert
    F - Correze: Rauly, Bouisson/Bouhyson/Bouissou
    näheres auf meiner Homepage (letztes Update: 28. September 2007)

  • Hallo,


    ich meine eigentlich nicht die "Nutzung" oder so eines Wappens, das einer Namensgleichen Familie "gehört", sondern die Weitergabe des Wappens, wenn der Mannesstamm "erloschen" ist, es aber weitere weibliche Nachkommen gibt, ob die dann das Wappen der Familie weitergeben dürfen ... Sie sind doch auch Sprößlinge der Familie ... , oder ??? ?(


    Gruß und Schönes WE
    Jörg Hendrich

  • sry, dass ich da wohl was falsch verstanden habe. ich hab mich dabei auf Claus' aussage bezogen...

    Zitat

    Original von Claus J.Billet
    Namensgleichheit mit einem der gezeigten Wappen berechtigt n i c h t zum Führen des gleichnamigen Wappens! 8o


    lg

    Hauptforschungsgebiet: KÄRNTEN (Ö)
    Ö - Wien: Kibitz, Hatschka
    D - Koblenz: Melles/Milles, Hert
    F - Correze: Rauly, Bouisson/Bouhyson/Bouissou
    näheres auf meiner Homepage (letztes Update: 28. September 2007)

  • Hallo,


    kein Mann, kein Stamm *g*.
    Sobald es keinen direkten männlichen Nachkommen gibt, ist der Stamm erloschen und damit auch die Träger des Wappens.
    Selbstverständlich können die Nachkommen, die nicht aus der geraden Linie stammen, ein neues Wappen in Anlehnung an das Alte stiften aber es ist eben nicht das Gleiche.


    Gruß
    Michi

  • Hallo Michi,


    ich will nich sagen: "Ist denn das gerecht "... bei der Emanzipation usw. aber wie ist das bei dem aktuellen Namensrecht, wenn nun der Mann (*g*) ihren Namen "Röhricht" annimmt, um nicht mehr "Pumpelbein" zu heißen ???
    Darf Er dann noch das Wappen der "Pumpelbein" führen?


    Nunja, die alten Sitten haben ja auch was gutes, es ist so ganz klar, wer zu einer Familie gehört und wann die Familie "ausstirbt" und so 8o - jedenfalls für uns, da ist ein bissel Reglement und Logik gar nicht so schlecht, wegen der Übersicht ... :D

  • Hallo,


    in dem Augenblick, wo ein Mann seinen Namen ablegt, legt er auch seine Rechte ab. Das Wappen ist Bestandteil des Namens.
    Durch das neue Namensrecht ist das alles noch kompizierter geworden.
    Jetzt darf ja auch der ehemalige Ehename weitergegeben werden was die Zuordnung zu den Familien fast unmöglich macht.


    Gruß
    Michi

  • Hallo anno2005,


    ja, man kann auch heute noch ein eigenes Familienwappen stiften. Voraussetzung ist jedoch, daß man seine eigene Vorfahren (im Mannesstamm) einigermaßen erforscht hat. Am besten, man wendet sich mit seinen genealogischen Unterlagen vertrauensvoll an den Heraldiker dieses Forums, Herrn Claus J. Billet. Kostenlos aber erhält man ein gutes neues Familienwappen nicht: zu den Kosten des Heraldikers käme noch die Gebühr für die Eintragung des Wappens in eine Wappenrolle hinzu, denn nur durch eine solche Registrierung wird der Schutz des eigenen Wappens gewährleistet.


    Freundliche Abendgrüße vom Rhein

  • Zitat:
    Die juristische Funktion eines Wappens ist es, einmaliges und unverwechselbares Kennzeichen eines Geschlechtes,... Landes, Unternehmens... usw. zu sein.
    Als solches unterliegt es dem vom Gesetzgeber in § 12 BGB, § 30 HGB, sowie §§ 5, 6, 31 Warenzeichengesetz v. 9. Mai 1961 (BGB II S. 574) niedergelegten Rechtsgrundsätzen.
    (RA Dr. W. Schiefer, Stuttgart)
    ...Nach den Pariser Verträgen und nach EU Recht genießt ein in Deutschland registriertes Wappen weltweiten Schutz.


    Jedem Bürger steht das Recht zu ein Wappen zu stiften und führen !
    Lesen Sie zu Ihrer Vorinformation auf meiner Seite unter
    http://www.wappen-billet.de
    die "Artikel zur Heraldik"

  • :danke:
    Vielen Dank für die beiden Antworten.
    Ich werde mich mit der Problematik doch mal etwas ausführlicher auseinandersetzen müssen.
    Was würde denn solch ein Verfahren (Erstellung und Registrierung) in etwas kosten?


    Ich wünsche allen einen guten Rutsch in das neue Jahr 2006!

    Viele Grüße
    anno2005
    ___________
    Suche im Sudetenland

  • Zitat

    Original von anno2005
    Was würde denn solch ein Verfahren (Erstellung und Registrierung) in etwas kosten?


    Hierzu müßten Sie die einzelnen Heraldiker oder Wappenrollen selbst befragen.
    Preisunterschiede sind durchaus gegeben, da unterschiedlich in Gestaltung und Ausstattung gearbeitet wird.
    Aus Wettbewerbs- und Fairnisgründen wollen wir hier keine Preise nennen :no: :D


    In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis:
    Angebote von "Heraldikern" , die sich unaufgefordert bei Ihnen melden und Hilfestellung unterbreiten, sollten nur mit äusserster Vorsicht beachtet werden.

  • Hallo,


    ich habe mir das Buch unsere Familien Chronik gekauft,
    da ist eine CD mit bei wo man selber Wappen erstellen kann.
    Das ist mir zu heikel, da lasse ich lieber die Finger davon.


    Katrin

  • Diese oft angebotenen Erstellungshilfen für Wappen sind lediglich als Grundlage, zur Übung gedacht. Es nutzt Sie wenig sich selbst ein Wappen zu erstellen, wenn die nötige Vorarbeit , wie Vorprüfung und Abgleich , mit bereits vorhandenen Wappen aus Sammlungen , nicht getätigt werden kann. :D

  • Genau das meine ich, was Sie geschrieben haben.
    Ich kenne mich mit diesem Thema nicht aus und ich glaube auch
    ein ganz normaler Verbraucher braucht kein Wappen so unbedingt.
    Oder liege ich da falsch? An Ihrer Nachricht habe ich sehr wohl gemerkt,
    daß Sie sehr viel darüber wissen.


    Katrin

  • @ Hallo Benni :D


    Zitat:
    ....ich glaube auch ein ganz normaler Verbraucher braucht kein Wappen so unbedingt.


    Natürlich nicht, wer braucht auch schon unbedingt etwas ? :D
    Ein Wappen ist lediglich ein Symbold der Familie, ein Zeichen der Tradition der betreffenden Familie. Ein Symbol, welches von Generation zu Generation weitergegeben wird.
    Ein Symbold, welches unvergänglich für eben diese Familie steht. :D


    Lesen Sie einfach mal hier:
    http://www.wappen-billet.de/Artikel.html
    :D

  • Wurde ein Familien-Wappen nur an den ältesten Sohn weitergegeben oder an jeden männlichen Nachkomme?


    Und stimmt es , dass einer Familie, bzw einem Sprößling der Titel aberkannt wurde, wenn dieser einen bürgerlichen Beruf erlernte?


    Ich frage, weil in meiner Familie gibt es ein Wappen, dass ein Jägeradel sein soll um ca 1650 +/- 50 Jahre. Später viel das von bei einem Teil der Familie weg...