• Liebe Heraldiker,
    mir liegt nachstehendes Wappen der Familie Grabau aus Diesdorf bei Magdeburg aus einer Veröffentlichung von 1932 vor.


    [Blockierte Grafik: http://s14.directupload.net/images/120322/zb9si43r.jpg]


    Für einen Bekannten frage ich deshalb:


    Welche Infos habt Ihr dazu? Sofern es ordnungsgemäß ist: Wo ist es eingetragen? Was steht zum Wappenstifter? Wer ist Führungsberechtigt?


    Vielen Dank!
    Liebe Grüße
    Daniel

    [b]"Stammgast" im Kirchenarchiv sowie Stadtarchiv Magdeburg und im LHASA (Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt)


    Mitglied: AGGM; AMF; GGG (NY); Volksbund; Compgen


    Meine Namensliste, interessante Geschichten rund um die Familie, sowie Biographien besonderer Vorfahren kann man meiner Homepageentnehmen.

  • Zur Schreibweise "Grabau" lassen sich folgende Eintragungen finden:


    Beiträge zur Baltischen Wappenkunde, v.Grabau, Band 1, Tafel 26
    http://www.eha.ee/vapid/img/small/3742_1_136_19.jpg
    Siebm. Ostseeprovinzen, Grabau, Baltische Ostseeprovinzen, Band 25
    Baltische Ostseeprovinzen Nichtimmatrikulierte (OstN) , Seite 47, Tafel 34
    Siebm. Hansestädte, Grabau, Lübeck, Band 19 ,
    Der Adel von Hamburg, Lübeck und Bremen (Ha) Seite 8


    Einzusehen in den Uni.- und/oder Landesbibliotheken

  • Vielen Dank!


    Ich habe noch als Nachtrag folgende Beschreibung aus der gleichen Veröffentlichung:


    Zitat

    Wappen Grabau 15: - Nach einem Wappenbilde, welches sich im Besitz von Frau Minna Grabau, Magdeburg, Goethestraße 14, befindet, soll dieses Wappen der Familie Grabau aus Holstein zugehören, später ist es anscheinend von Teilen der Familie Grabau aus Diesdorf bei Magdeburg übernommen worden.


    Hinter dem Wappen steht: - "Das Geschlecht Grabau stammt aus Holstein und ist wahrscheinlich der Stammvater ein guter Schütze gewesen, daß selbst der Mond am Himmel nicht sicher war für sein sicheres, weittragendes Geschoß.


    Klingt das nach einem Werk eines "Wappenschwindlers"?


    Grüße, Daniel

    [b]"Stammgast" im Kirchenarchiv sowie Stadtarchiv Magdeburg und im LHASA (Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt)


    Mitglied: AGGM; AMF; GGG (NY); Volksbund; Compgen


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  • Grüße, Daniel[/quote]

    Zitat
    Wappen Grabau 15: - Nach einem Wappenbilde, welches sich im Besitz von Frau Minna Grabau, Magdeburg, Goethestraße 14, befindet, soll dieses Wappen der Familie Grabau aus Holstein zugehören, später ist es anscheinend von Teilen der Familie Grabau aus Diesdorf bei Magdeburg übernommen worden.


    Hinter dem Wappen steht: - "Das Geschlecht Grabau stammt aus Holstein und ist wahrscheinlich der Stammvater ein guter Schütze gewesen, daß selbst der Mond am Himmel nicht sicher war für sein sicheres, weittragendes Geschoß.


    Leider habe ich diese vorgegebene Wappenzeichnung nicht finden können. :?:
    Mir kommt die Angelegenheit etwas sehr merkwürdig vor.
    Die Wappenzeichnung soll einer Familie Grabau aus Holstein zugehörig sein und dann später
    von Teilen der Familie Grabau aus Diesdorf bei Magdeburg "übernommen" worden sein. :?:
    (Mit welcher Begründung, nur auf Grund der Namengleicheit ) :?:
    Dazu noch die merkwürdige märchenhafte Symbol-Erklärung :?:


    Hier kann ich nur auf die Mithilfe und Stellungnahme der verehrten User-Gemeinde hoffen :!: :)

  • Klingt das nach einem Werk eines "Wappenschwindlers"?


    Klingt nicht nur sondern sieht auch sehr danach aus.
    Ist weder in den Siebmachern noch im Rietsap, und auch nicht in der Deutschen Wappenrolle verzeichnet,
    weder nach dem Namen noch nach der Blasonierung !


    Wenn wir mal das Ganze incl. Textteil hier sehen könnten, dann wäre vielleicht die "Firma" zu bestimmen

  • Hallo Rekem,
    es stammt aus einer gedruckten Familienchronik, also einer Veröffentlichung von 1932, nicht von einem Blatt, dass eine Firma herausgegeben hat. Mehr als das, was ich gezeigt habe, ist diesbezüglich nicht zu sehen.
    Danke, Daniel

    [b]"Stammgast" im Kirchenarchiv sowie Stadtarchiv Magdeburg und im LHASA (Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt)


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  • Da kann man halt nix mehr machen, außer die Familie auf die Problematik hinweisen.
    Da das Wappen wohl sonst nicht existiert, also von anderer Familie nicht beansprucht wird, können die männlichen, legitimen Abkommen das Wappen m.E. ruhig führen.
    Empfehlenswerter wäre aber eine enwandfreie Registrierung in einer Wappenrolle, z.B. DWR beim Herold, ohne den nicht beweisbaren Text.