Datenschutz

  • Hi,


    ich wollte mal fragen, was man alles beachten muß, wenn man eine Homepage erstellt?


    Sollte ich die noch lebenden Personen einfach weglassen, oder gibt es da keine Probleme, wenn ich die Namen und Daten von meinen Eltern und Großeltern mit ins Netz stelle? Oder kann ich eine Einverständniserklärung der jeweiligen Personen mit ins Netz stellen?


    Ich habe schon "gegooglet", aber Nichts wirklich aufschlußreiches gefunden?


    Viele Grüße,


    LilyM.

  • Hallo,


    der Datenschutz schützt personenbezogene Daten von Personen, dessen Geburtsdatum nicht mindestens 110 Jahre zurück liegt und die gleichzeitig mindestens 30 Jahre verstorben sind.


    Wenn Du also Daten in Deine HP stellen möchtest, die unter das Datenschutzgesetz fallen, benötigst Du eine Genehmigung der Personen bzw. sofern sie zwar schon verstorben sind aber noch nicht länger als 30 Jahre, brauchst Du die Genehmigung ALLER Abkömmlinge.


    Um das alles zu umgehen, schreibt man bei lebenden Personen bzw. bei Personen, die unter das Datenschutzgesetz fallen, folgendes :


    A. Müller
    * 1970, lebend


    oder
    A.Müller
    Daten sind bekannt.


    Sofern Du mit vollständigen Daten arbeiten willst und die Genehmigungen vorliegen, brauchst Du diese nicht auf die HP zu stellen, Du solltest diese aber gut abheften. Sofern die Genehmigung zurück gezogen wird, sind die Daten von der HP zu entfernen.


    Gruß
    Michi

  • Ich habe beim Erstellen der Homepage darauf geachtet, dass von den lebenden Personen nur die Namen angezeigt werden und der Platz im Stammbaum, also die verwandtschaftliche Beziehung.


    Und eine Weisheit wäre noch anzubringen:


    Nur Daten die nicht auf dem Server liegen sind wirklich sicher.

    Gruß
    Michael Lauffs
    Aachen, Eschweiler, Stolberg

    www.Lauffs.de

    Man sollte eine Dummheit nicht zweimal machen, es gibt doch so viele davon.

    Einmal editiert, zuletzt von Michael Lauffs ()

  • Hallo Michi,


    ich habe mal eine kleine Frage, wie sieht es aus wenn auf der Homepage der vollständige Name zu lesen ist. Also wie bei mir Maik Neubert und nicht M.Neubert.


    Hatte das WE eine Mail eines sehr weit entfernt Verwandten bekommen der mir mit dem Anwalt gedroht hat, wegen veröffentlichung seines Stammbaumes. 8o


    Es stehen aber bei Ihm wirklich nur der Name ("Walter Scharfe") und dann ein Verweis das wenn man nähere Daten haben möchte man sich an mich als Admin wenden muss. Nicht mal das Geburtsdatum steht da nur 3 Verweise (sein Sohn seine Frau und seine Eltern) sind gemacht.


    Ist dieses zulässig? Mittlerweile hat er mir geschrieben das es ok ist da ich ihm das Verhältniss erklärt habe mit dem wir zusammen in verwandtschaftlichen Beziehungen stehen. Aber dem nächsten würde ich gerne eine richtige Antwort geben können. 8-)


    MfG und Danke



    Maik aus Jena

  • Hallo,


    der Schutz besteht für personenbezogene Daten .
    Es ist möglich, auf der HP den ausgeschriebenen Vor- und Familiennamen anzugeben genauso wie die verschiedenen Möglichkeiten der Abkürzungen.
    Aus diesen Angaben darf kein Rückschluß auf eine Person möglich sein bzw. ein Mißbrauch der Daten.
    Es ist z.B. auch möglich zu schreiben :


    Emil Müller
    * 1940, lebend.


    Hierauf lassen sich keine Rückschlüsse auf einen bestimmten Emil Müller ziehen. Desweiteren wäre ich nicht möglich, diese Daten zu irgendeinem Zweck zu mißbrauchen.


    Also, sowohl das Bundesdatenschutzgesetz, wie auch die Ländergesetze schützen nur die personenbezogenen Daten, jedoch nicht den Namen.


    Ich hoffe, die Antwort hilft Dir !
    Gruß
    Michi

  • Hallo Maik,


    bis Michi antwortet meinen Senf mal dazu.


    Auf so eine email warte ich schon lange.


    Ich habe auf Deiner Datenbank mal nachgeschaut und festgestellt, dass ich den Datenschutz bei mir schärfer eingestellt habe. Von den geschützten Datensätzen wird bei mir alles mit "Private" angezeigt. Also auch der Name ist gesperrt.
    Als registrierter Benutzer kann man dann alles sehen. Ab der Generation meiner Eltern einschließlich, habe ich nur die Namen und die verwandtschaftliche Beziehung hochgeladen. Dann sieht man auch als registrierter Benutzer nicht mehr.


    P.S.: Zwischenzeitlich hat Michi dann doch schon geantwortet.

    Gruß
    Michael Lauffs
    Aachen, Eschweiler, Stolberg

    www.Lauffs.de

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  • Hallo nochmal,


    gut dann weiss ich es ja nun genau. Es freut mich das ich nciht alles umändern muss da soetwas doch viel arbeit machen kann.


    Ich habe nicht vor selbst die namen zu schützen. Wie soll man denn dann noch einen bezugspunkt herstellen? Wenn jemand auf die HP geht und nur sich und seine Grßeltern kennt aber bei den Urgroßeltern erst der Name steht ist as doch schwer zu erfahren, ohne sich gro0en aufwandt zu machen. Mir ist noch keiner untergekommen der gerne lange sucht. Aber das ist glaub ich geschmackssache.


    So nochmals vielen lieben dank.


    Maik aus Jena


  • owei, das wußte ich gar nicht .....


    ich hab bislang die daten der noch lebenden personen auf meiner hp mit zb "living Reinecke" angegeben - keinen vornamen, keine geburtsdaten ....


    aber ich habe auch personen mit vollständigen daten 8vollständig soweit wie ich sie habe) auf meiner hp, die letztes oder dieses jahr verstorben sind ... ok, die sind aus der eigenen verwandtschaftslinie und ich könnte mir wohl selbst die genehmigung dazu erteilen, aber ich weiß nicht ob das sinn macht ?!


    also, heißt das jetzt, dass ich meine hp umbasteln muß ?!


    lg
    daniela

  • Hallo,


    hey das ist eine gute Frage. Meine Uroma ist auch erst vor 8 Jahren gestorbenund die Datern sind einsehbar. vielleicht gibt es hierfür extra Bestimmungen.


    Gibt es jemanden der dazu angaben machen kann?


    Danke Maik

  • Hallo,


    personenbezogene Informationen unterliegen nicht dem Datenschutz, wenn :


    die Person verstorben ist,
    die personenbezogenen Daten nicht unter den Datenschutz für Behörden,.. usw. fallen
    und
    wenn die Person in direkter Linie verwandt ist bzw. ihre Zustimmung erteilt hat.


    Viele Grüße
    Michi

  • Hallo Michi,


    nun ich muss ja ehrlich sein ich habe mit einer Antwort von dir gerechnet. DANKE!!!


    Gut das es so steht dann brauch ich mir mal keine Sorgen machen.


    Maik


  • da ist jeweils ein und zwischen doer ??


    die stiefmutter meiner mutter ist ja schon nicht mehr direkte linie verwandt oder ??


    lg
    daniela

  • Hallo Daniela,


    Verwandte in gerader Linie sind :
    Deine Eltern, Deine Großeltern,...
    Verwandte in nichtgerader Linie sind :
    Deine Geschwister, Onkels, Tanten,....
    Nichtverwandte sind :
    Stiefeltern, wenn keine Adoption vorliegt, Zweite Ehepartner, Eltern von Ehepartnern,......


    Viele Grüße
    Michi

  • Zitat

    Es ist z.B. auch möglich zu schreiben : Emil Müller
    * 1940, lebend.


    Mal neugierig gefragt: Es mag ja viele Emil Müllers geben, sodass kein Rückschluss auf die Person möglich ist - aber wenn da stünde: Rotraud Ilisch - lebend? Ich bezweifle, dass es bei der Häufigkeit der Namen noch eine zweite davon gibt...
    sollte man bei etwas selteneren Namen nicht noch vorsichtiger sein?

  • Hallo Rotraud,


    Zitat

    sollte man bei etwas selteneren Namen nicht noch vorsichtiger sein?


    Ich würde sagen : Nein


    Nur auf Grund eines Namens ist noch nicht auf die Identität und/oder den Wohnort eines Menschen zu schließen.


    Viele Grüße
    Michi


  • Mal ganz blöde gefragt: angenommen, du stellst die Daten deiner vor 5 Jahren verstorbenen Großmutter ins Internet, deine Schwester ist damit aber nicht einverstanden?


    Rossi

  • Hallo Rossi,


    ganz einfach, dann müßte die Dame vor Gericht gehen und dabei nachweisen, das die Daten der verstorbenen Großmutter auch noch über ihren Tod hinaus schutzwürdig sind.


    Viele Grüße
    Michi

  • Hmm. Ich habe so einen Fall in der Familie meiner besseren Hälfte, da hat eine der direkten Vorfahren Suizid begangen und es gibt Personen in der Familie, die das gerne unter den Teppich kehren wollen.


    Rossi

  • Zitat

    Ich würde sagen : Nein


    Nur auf Grund eines Namens ist noch nicht auf die Identität und/oder den Wohnort eines Menschen zu schließen.


    Hallo Michi,


    in meinem Fall ist es ganz einfach, es gibt meinen Namen nur ein einziges Mal auf der Welt, und das gilt für fast alle Personen mit dem Familiennamen Plawer. Wenn ich den Vor- und Nachnamen kenne, kann ich ihn eindeutig einer bestimmten Person zuordnen, und das Telefonbuch ermöglicht, ganz schnell und unkompliziert den genauen Wohnort herauszufinden.