In der Geburtsurkunde von Rosa Sameit wird Folgendes gutgeschrieben:
Für tot erklârt!
Zeitpünkt des Todes endes des Jahres 1955
Festgestellt durch Entscheidung des Amts-
gerichts Hamburg-Altona vom 17. August
1955, 11 II 57/557
Buch für Todeserklärungen nr. 40320/1955
beim Standesambt I in Berlin (West).
Warum geht es um zwei Erklärungen und was is den Unteschied?
Sind diese Erklarungen bereits öffentlich und können Sie beantragt werden? Wenn ja, wo?
Grüße,
Jouke Dantuma