Vorwerk - klare Definition ?

  • Ich bin erst seit ca 4 Wochen mit der Ahnenforschung beschäftigt.
    Oft suche ich noch nach Ortschaften oder Familien und deren Berufen in der Zeit von 1800-1900 in/um Stettin aber auch weiter östlich bei Stargard und Naugard in Pommern. Sehr häufig bin ich dann auf den "Arbeitsplatz, Wohnort , Ortsbeinamen "Vorwerk" gestossen.


    Ich weiss, dass ein Vorwerk häufig für eine (vorgelagerte) Bestigungsanlage steht. Bei Wikipedia fand ich dazu u.a.

    "Eine Befestigung ist ein Ort oder eine Stelle, die gegen die Zerstörung durch Menschen, Tiere oder Naturgewalten abgesichert wird und vor zu leichter Zerstörung bewahrt werden soll, indem sie einem Gegner ein Hindernis entgegenstellt und den Insassen Schutz bietet."


    Pommern war um 1600-1800 oft Besatzungsgebiet z.B. durch Schweden und Russen, aber was kann ich mir z.B. in Pommern tatsächlich darunter vorstellen ? Ab wann war etwas ein Vorwerk ? Wurde das klar zB in preussischen Regelungen definiert oder erklärten Einheimische z.B. auch schon einen Gutshof mit Mauern zum Vorwerk, weil es gegen "Wind und Wetter" schützte ?
    Ich habe dazu bisher keine klare Regelung gefunden und auf Bildern einiger "Vorwerke" sehe ich oft nichts wirklich "beeindruckendes" was als Vorwerk galt.

    KROTZ,IWE/IVE,BONIN,WILLERT(Stettin);BACKHAUS(Kr.Naugard),KROTZ,
    ASSMANN(Luckow/Ahlbeck,Kr.Ueckermünde);WELS,HAHN(Kr.Landsb.Warthe);ADAM,
    LEHMANN(Gudzyn/Rakwitz,Posen),KRAUTHOFF(Ziegenort/Kr.Ueckermünde &Waldthurn+Tännesberg/bayr.Ob.pfalz)

  • Die Antwort ist einfach: in den ehemaligen deutschen Ostgebieten war ein VORWERK – untechnisch gesprochen – die Außenstelle eines großen Gutsbetriebes. Meist waren die Rittergüter derart umfangreich, daß sie nicht von einer zentralen Stelle aus - per Pferd und Wagen mit Arbeitskräften, die zu Fuß gehen mußten - bewirtschaftet bzw. beaufsichtigt werden konnten. So schuf man selbständige VORWERKE, von denen aus sich eine bessere Bewirtschaftung eines Teilgebietes durchführen ließ. Oft kam es vor, daß diese Vorwerke verkauft wurden; sie besaßen dann aber nicht die rechtliche Qualität des Rittergutes, zu dem sie einst gehörten, sondern blieben lediglich 'Vorwerke', also größere Bauerngüter. - In der polnischen Sprache findet sich noch heute der entsprechende Ausdruck: FOLWARK.