Antwort aus Strasbourg

  • Hallo,


    heute habe ich die Geburtsurkunde meiner Großmutter aus Strasbourg erhalten. Natürlich auf Französisch, dafür aber umsonst.


    Obwohl in Beamtensprache geschult, bereitet mir ein Satz - trotz Babelfish - Schwierigkeiten:


    Par devant l’officier de l’etat civil soussigné a comparu aujourd’hui Walter Hellige


    Übersetze ich das so richtig ?


    Vor dem unterzeichnenden Standesbeamten erscheint heute Walter Hellige


    oder erschien er ?


    Danke im voraus
    Carsten Voigt

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  • Pardon, im vorliegenden Fall ist nicht das Verb 'apparaître' (= plötzlich und unerwartet zum Vorschein kommen), sondern das Verb c o m p a r a î t r e = vor Gericht o.ä. erscheinen gemeint (z.B. comparaître en justice, comparaître devant le tribunal, comparaître à la barre, hier: comparaître devant l'officier de l'état civil).


    MfG

  • Hallo,


    mir ist zu meiner Urkunde (vielmehr ist es eine Abschrift) aus dem Jahr 1911 aufgefallen, dass diese in französischer Sprache abgefaßt wurde.
    Straßburg gehörte aber zu jener Zeit zum Deutschen Reich. Hätte die Amtssprache dann nicht Deutsch sein müssen ? 8o


    Gruß
    Carsten Voigt

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  • Hallo!
    Es ist richtig, dass alle Urkunden im Elsass während der deutschen Zeit in deutsch geschrieben sind. Da es sich aber um eine Abschrift handelt hat es der "Abschreiber" vieleicht übersetzt.
    Auch Kirchenbucheinträge vor 1792 der protestantischen Gemeinden sind auf deutsch geschrieben, trotzdem das Elsass französisch war.
    Ich würde Dir gerne eine Photokopie besorgen, aber 1911 ist noch nicht auf microfilm und (100 Jahre Gesetz) nicht jedermann zugänglich.
    Mit freundlichen Grüssen!
    Hans

  • Hallo,


    alles sehr merkwürdig.


    Die Überschrift der Urkunde lautet:


    ACTE DE NAISSANCE
    COPIE INTEGRALE


    und die Unterschrift:


    POUR COPIE CONFORME
    L'Officier d'Etat Civil


    Demnach dürfte es sich doch nicht um eine nachträgliche Übersetzung handeln.


    Gruß
    Carsten

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  • Hallo,


    meine Großmutter ist 1911 geboren.
    Der ebenfalls enthaltene Sterbeeintrag ist von 1970.
    Die Abschrift ist vom 11.09.2006


    Carsten Voigt

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  • Dank für die freundliche Auskunft!


    Hans Meyer dürfte also recht mit seiner Vermutung haben, daß der französische Standesbeamte die ursprünglich deutsche Eintragung "k o n f o r m" (= inhaltlich übereinstimmend!) ins Französische übertrug. Eine derartige Praxis sind wir von den polnischen Standesämtern gewohnt.


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von Joachim v. Roy ()

  • Hallo zusammen!
    Kannst Du feststellen ob es eine Photokopie ist? Es müsste ein vorgedrucktes Formular sein, ausgefüllt in Sütterlinschrift im Format 21 zu 36 cm. Also grösser als A4. Ich habe eine Urkunde vom Jan. 1912 die hat diese Grösse. Und hast Du die Kopie von der Mairie-état civil oder vom Archiv de la Ville de Strasbourg bekommen?
    Wenn Du gerne eine Photokopie von der Urkunde möchtest, würde ich sie verlangen,dauert ungefähr 14 Tage; ich gehe am Dienstag in's Archiv. Die Urkunde von 1912 habe ich auch bekommen, obwohl ich nur eine angeheirateter Verwandter bin. Das Personal im Archiv ist sehr nett und hilfsbereit.
    Es ist vieleicht ein Versuch wert. Schick mir die Daten und die Art der Urkunde, wenn Du willst.
    Mit freundlichen Grüssen!


    Hans

  • Hallo Carsten Voigt,


    also keine "Abschrift", sondern - wie vermutet - eine Ü b e r s e t z u n g aus dem Deutschen ins Französische.


    Vielen Dank, daß Sie uns diesen Text zeigten!


    Freundliche Grüße vom Rhein