Guten Tag!
Kann mir jemand erklären was bei einem kath. Pfarrer neben dem Begriff 1936 emeritiert gestorben 1950 als "freiresignierter Pfarrer" bedeutet.
Gruß Hedi
Guten Tag!
Kann mir jemand erklären was bei einem kath. Pfarrer neben dem Begriff 1936 emeritiert gestorben 1950 als "freiresignierter Pfarrer" bedeutet.
Gruß Hedi
Hallo Hedi
Hier ist was Du suchst.
Die Resignation (lat. entsiegeln, offenbaren) ist die Verzichtserklärung auf ein kirchliches Amt. Die Enthebung aus der Verpflichtung erfolgt von dem übergeordneten Amtsträger, der auch das Recht zur Amtsübertragung hat, z.B. beim Bischof der Papst, beim Pfarrer der Bischof. So wurde früher der Pfarrer in Ruhe freiresignierter Pfarrer genannt.
Emeritierung ist die altersbedingte Enthebung (Entpflichtung) eines Professors, Hochschullehrers oder Pastors von der Pflicht zur Wahrnehmung der Alltagsgeschäfte.
Gruß Murphy
Hallo Murphy,
herzlichen Dank für die schnelle Erklärung.
Noch einen schönen Sonntag!
Gruß Hedi