Hallo,
Bei einer Trauung aus dem Jahr 1826 von Grinzing (Wien) steht in den Anmerkungen etwas von "Verehelichung zweiter Art". Was bedeutet das?
Hier einige Details:
Der Bräutigam ist 36 Jahre und wird folgendermaßen angegebn:
Johann Binderreiter, Gemeiner des k.k. 4ten Linien=Infanterie=Regiments Hoch= und Deutschmeister, von Nußdorf gebürtig; des sel. Johann Binderreiter Hauers, u Inwohners zu Nußdorf, u der Magdalena, geb. Schredl, noch am Leben ehelicher Sohn
Die Anmerkungen zu dieser Trauung lauten:
Der Bräutigam hat die Bewilligung sich auf die zweÿte Art verehelichen zu dürfen von dem k.k. Hoch= und Deutschmeister Infanterie-Regiments-Commando dd. 14. Hornung 1826, die Entlassung des hochwürd: Herrn Feld=Kaplans des Obbenannten Regimentes dd. 20. Hornung d.J., den Verkündschein von der Pfarre Nußdorf, u den obrigkeitl: Eheconsens dd. 25. April beÿgebracht. Beÿde Brautleute sind nach ordentlicher dreÿmahliger Verkündigung dd. 30. April, 4. u. 7. Maÿ allhier getrauet worden.
Vielen DAnk