Hallo liebe Mitforscher,
weiß jemand von Euch, wie die Begriffe majorenn und minorenn um 1852 in der Magdeburger Börde gebraucht wurden? Galt dort die Volljährigkeit ab 21 oder ab 25 J.? Wo könnte man sich denn dazu mal schlau machen?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
Gruß
pudelmuetze