Bürgerbücher

  • Moin,


    Bürgerbücher gibt es nur für Städte, sprich dort wo man auch ein Bürgerrecht verleihen konnte. Dort findest Du diejenigen, die in der Stadt das Bürgerrecht erworben haben. Dafür musste man eine bestimmte Summe bezahlen. Daher findet man dort auch nur einen kleinen Teil der in einer Stadt lebenden Menschen. In der Regel steht dort aber nicht mehr, als nur der Name desjenigen, die Herkunft und die bezahlte Summe.


    Bürgerbücher werden in den städtischen und staatlichen Archiven aufbewahrt.


    http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerbuch


    Gruß


    Benny

  • Hallo Steph,
    manche Bürgerbücher sind auch später in gedruckter Form veröffentlicht worden. Ob es eine Verzeichnis darüber gibt, weiß ich nicht. Im Zweifelsfall hilft googeln oder anfragen über Foren oder Listen.
    freundliche Grüße
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.

  • Da fällt mir noch ein:
    auch immer gute Suchgelegenheiten sind online-Kataloge von (Uni-)Bibliotheken und Archiven.


    lg
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.

  • Hallo Steph,


    noch eine kleine Ergänzung. Ich habe mal in einem Buch gelesen, dass man als Bürger auch über Wohneigentum verfügen musste. Danach wurde man anscheinend nicht in einem Bürgerbuch aufgenommen, wenn man zur Miete wohnte, aber wie erwähnt, für die Quelle kann ich mich in dem Fall nicht verbürgen.


    Einer meiner Vorfahren wurde auch in einem Bürgerbuch mit aufgenommen. Er war Hofschneidermeister auf einem Dorf in der Nähe von Schwerin. Das Dorf gehörte zu dem Zeitpunkt aber auch zum Einzugsgebiet der Stadt Schwerin.


    Die Bürgerbücher stehen bei uns in der Landesbibliothek.


    VG
    Bärbel

    Ständige Suche
    Kraack und Bürkle - Stuttgart


    Müller - Gottesgabe


    HOFFMANN - SCHALLEHN (Wehningen Provinz Hannover)
    SCHULZ (Besandten/Brandenburg)

  • Ich habe mal in einem Buch gelesen, dass man als Bürger auch über Wohneigentum verfügen musste.


    Das stimmt so pauschal ausgedrückt nicht. Man musste nichtmal in dem Ort wohnen, um Bürgerrecht zu haben, man konnte das Bürgerrecht auch ererben. Ein an den Besitz einer grundsteuerpflichtigen Immobilie gekoppelte Bürgerrecht gibt es schon seit dem Mittelalter nicht mehr.
    Im Mittelalter allerdings war die Anzahl der Bürger proportional sehr klein, da nichtmal jede Immobilie das Bürgerrecht gewährleistete.


    Rossi