Hallo Liebes Forum,
bestellt hatte ich je eine beglaubigte Heiratsurkunde.
Einmal aus 1933 und eine aus 1939, von verschiedenen
Standesämter in Schleswig-Holstein. Jeweils nach
dem 1. Januar 2009, also zum neuen Personenstandsgesetz.
Bekommen habe ich jedesmal eine solche Eheurkunde.
http://www.bilder-hochladen.net/files/9rch-e-jpg.html
Die Urkunde ist sowas von Informativ, das ich mich vor
Begeisterung kaum halten kann. Obwohl, besser als gar nichts.
Aber kein Eintrag der Eltern, keine Nennung der Trauzeugen und
auch keinerlei Randvermerke. Allerdings ist Platz für den Eintrag
zur "Auflösung der Ehe" vorgesehen. Wurde auch eingetragen aber
ohne Nennung von Ort, Nr. und dem Zivilgericht.
Ist das jetzt so üblich, was meint ihr dazu, oder bin ich nur unwissend?
Gruß
Kiebitz