Was ist bei einer Website zu beachten? - rechtlich -

  • Hi,
    ich bin gerade dabei auf einer Website über meine Ahnenforschung zu erstellen.
    Ich werde einen "BLOG" dafür verwenden. Ich möchte nicht nur die Endergebnisse präsentieren, sondern auch Schnipsel zur Forschung - deshalb einen BLOG.


    Frage: hat jemand rechtlich Erfahrung beim erstellen einer solchen Website?
    Nach dem Personenstandsgesetz (01.01.2009) darf ja jetzt auch ohne verwandtschaftlichen Nachweis geforscht werden nach:
    Geburten: 110 Jahre .... also 1899
    Eheschließungen: 80 Jahre .... also 1929
    Sterbefälle: 30 Jahre .... also 1979
    Ist das richtig? Kann ich diese Angaben für die Veröffentlichung auf einer Website zugrundelegen?


    Was gibt es noch zu beachten?


    Muss ich undbedingt meinen Namen und Kontaktdaten zur Verfügung stellen? Ich binde keine externe Dienste (wie eine Wetteranzeige) auf meiner Seite ein.


    Hat sich jemand mit diesen Fragestellung schonmal auseinandergesetzt?


    LG

    Geray / Giray / Gieray/ Gyray / Girai
    Ortsadel 1187 in Gira (Google Girasmoos, Bergatreute)
    Gesucht: weitere Infos um 1600 über "Stadel" - Meierhof zur Burg Winterstettenstadt, Oberschwaben


    Avatarbild: Hochzeitseinladung 1894 meiner Urgroßeltern

  • Hallo Blubbermaus,


    ich habe mal ein bisschen was zusammengestellt auf meiner Webseite
    Datenschutz Familienforschung oder
    auch bei Genwiki


    Ein Impressum solltest Du auf Deiner Webseite auf jeden Fall angeben. Das hat nichts mit esternen Diensten zu tun. Außerdem gehört es für eine Webseite in meinen Augen zum guten Ton seine Kontaktdaten anzugeben.


    Zitat

    Wikipedia zur Impressumspflicht:
    Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
    Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.


    Gruß Clair

  • Hallo Blubbermaus,


    achte bei der Webseite auch darauf, dass Du keine Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz begehst. Das könnte teuer werden. In Kurzfassung heißt das, dass Du nichts aus anderen Veröffentlichungen ganz oder in Auszügen übernehmen darfst, wenn Du Dir vom Autor nicht die Erlaubnis dazu eingeholt hast, es sei denn, der Autor ist bereits 70 Jahre verstorben. Auch Webseiten sind Veröffentlichungen. Reine Daten, z.B. Max Mustermann, geb. 1870 sind jedoch nicht urheberrechtlich geschützt, da sie keine schöpferische Leistung eines Autoren darstellen.


    Und lass Dich nicht mit diesem unsäglichen "Disclaimer", der auf unzähligen Webseiten zu finden ist, ins Boxhorn jagen, auch wenn von Unwissenden immer wieder propagiert wird, er wäre wichtig, um nicht in Mitverantwortung für die Inhalte von Links auf Deiner Webseite gezogen zu werden. Dieser Haftungsausschluss ist purer Unsinn, denn für deutsche Webseiten gilt einzig und allein das deutsche Recht und keine "Reinwaschtexte". Hier dazu etwas lesenswertes.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Hallo Detlef,


    ob dieses von Dir verlinkte Muster der Weisheit letzter Schluss ist? Hier wird schon wieder die Mär vom Hambuger Urteil bemüht, man solle sich angeblich von den verlinkten Webseiten distanzieren. Das ist und bleibt einfach Unsinn. Wenn ich mich von etwas distanziere, dann lehne ich das ab und "bewerbe" diese Webseiten nicht auch noch auf meiner eigenen Homepage, sondern setze mich kritisch damit auseinander. Genau um diese Problematik ging es nämlich in dem Hamburger Urteil. Beim Haftungsausschluss geht es aber darum, dann man erklärt, für die Inhalte der gelinkten Webseiten nicht verantwortlich zu sein. Im Mustertext ist aber beides wieder miteinander vermischt worden.


    Was die Paragraphen 3, 4 und 5 mit einem Disclaimer/Haftungsausschluss zu tun haben, erschließt sich mir dann gar nicht mehr. Das Urheberrecht hat überhaupt nichts damit zu tun, sondern ist generell geltendes Recht, ob vermerkt oder nicht. Allerdings ist ein Hinweis auf das Urheberrecht auf einer Webseite durchaus nützlich, denn die meisten Leute verstoßen dagegen nicht vorsätzlich, sondern aus Unwissenheit. Die restlichen Paragraphen sind reine Nutzungsbedingungen.


    Und ich werde auch weiterhin grübeln, warum das verständliche Wort Haftungsauschluss auf deutschen Webseiten so dermaßen giftig ist, dass man den unverständlichen terminus technicus Disclaimer (engl. to disclaim - abstreiten, in Abrede stellen) strapazieren muss ;).


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Vielen Dank... ihr habt mir sehr weitergeholfen.


    Disclaimer ist drin.... Hinweis auf den Datenschutz..... Hinweis auf Urheberrecht .....


    Vielen Dank nochmal.


    Blubbermäuschen

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    Avatarbild: Hochzeitseinladung 1894 meiner Urgroßeltern

  • Hallo Blubbermäuschen
    Hallo Hina


    Hina vielleicht hast du mit allem Recht...aber ich hatte mir meinen Disclaimer zb. von einem Fachanwalt erstellen lassen.
    Ich mag nicht dieses evtl. und vielleicht ( nicht bös sein ) ;)
    Und bis jetzt bin ich mit meinem Disclaimer gut gefahren.


    Siehe meinen Disclaimer


    Gruß


    Detlef

    Jede Generation lächelt über die Väter,
    lacht über die Großväter
    und bewundert die Urgroßväter
    (William Somerset Maugham)


  • Hallo Detlef,


    wieso sollte ich denn böse sein. Es waren nur ein paar Hinweise von mir.


    Deinen Haftungsausschluß finde ich dagegen sehr klar formuliert. Wenn man sich das mal ganz genau durchliest, erkennt man nicht nur stilistisch (Verständlichkeit) sondern auch inhaltlich durchaus einen Unterschied zum anderen Beispiel. Auch im Paragraph zu den gelinkten Webseiten wird ganz konkret auf den Sachverhalt des Haftungsauschlusses eingegangen. Dagegen wurde auf die Erwähnung des Hamburger Urteils zum Glück verzichtet, das letztendlich auf eine andere Fährte führt.


    Natürlich ist es jedem selbst überlassen, was er unter der Überschrift "Haftungsauschluss" abhandelt und wie weit sich das vom eigentlichen Thema entfernt. Da bin ich vielleicht beruflich viel zu lagen mit solchen Dingen konfrontiert gewesen, dass mir soetwas immer gleich auffällt ;). Aber es gibt ja sowieso keine gesetzliche Regelung für Inhalte von Haftungsausschlüssen.


    Es sollte aber möglichst niemand auf die Idee kommen, den gut formulierten Text Deines Anwaltes für seine Webseite zu nutzen, ohne diesen um Erlaubnis gebeten zu haben. Der Text unterliegt auch dem Urheberrecht :) .


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann


  • Hallo Hina


    Das sehe ich allerdings auch so ;)
    Denn der Haftungsausschluss bzw. Disclaimer ist ja für meine Hp erstellt worden...es sollte also nur als Beispiel dienen wie so etwas aussehen kann.
    Wenn es Fachgerecht erstellt wird.


    Viele Grüße


    Detlef

    Jede Generation lächelt über die Väter,
    lacht über die Großväter
    und bewundert die Urgroßväter
    (William Somerset Maugham)


  • Hallo,
    der Artikel bringt das gut auf den Punkt.
    Ich bin auch der Meinung, dass diese Haftungsausschlüsse/Disclaimer, die sowieso keinerlei Rechtsgrundlage haben, also weder vom Mediengesetz noch vom Telekommunikationsgesetz beschrieben und gefordert sind, einzig und allein - seit dem bekannten aber scheinbar selten gelesenen Hamburger Urteil - Tummelplatz von Abschreibern (dabei permanente Urheberrechtsverletzungen) und eine gute Geldquelle für Rechtsanwälten sind. Warum sollten Rechtsanwälte auch solch einen Auftrag ablehnen, es schadet zumindest nicht. Überflüssig, irreführend und unqualifiziert finde ich es nur, wenn auch von Rechtsanwälten in diesem Zusammenhang das Hamburger Urteil herangezogen wird. Ob mit oder ohne Haftungsauschluss/Disclaimer - bisher hat noch kein Gericht sein Urteil vom Vorhandesein oder Inhalt eines solchen abhängig gemacht, sondern davon, ob gegen deutsches Recht verstoßen wurde und es ist sehr stark anzunhemen, dass das auch so bleibt. "Reinwaschereien" dürften die Gerichte wohl kaum beeindrucken. Das Internet ist nur eines von vielen Medien. Printmedien gibt es z.B. schon Jahrhunderte. Bis heute ist dort noch niemand auf die Idee gekommen, einen Haftungsauschluss einzudrucken und bis heute hat das auch keinerlei rechtliche Folgen gehabt, obwohl es in Printmedien nur so vor Verweisen wimmelt ;).
    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • als Webmaster kann ich von Disklaimern nur abraten
    egal wie man sie formuliert sie schützen nicht sie sind eher eine gefahr


    zb lehnt man etwas ab, wird vor Gericht defakto gesagt man habe davon Kenntniss gehabt
    verschlüsselt man etwas Passowrt usw.. man habe was zu verbergen


    ganze einfache weisheit


    Was von dir aus deiner Hände arbeit erschaffen wurde soweit sie nicht gegen Moral und Gesetz verstossen, das darfst du!
    Bilder ideen anderer, deren Texte Bilder Filme Code soweie anderer Dinge, oder Daten über noch lebender Leute das darfst du nicht.


    natürlich kann man sich auch der Bilder anderer bedienen, dazu kann man immer anfragen
    jedoch muss man sich da immer über eins im klaren sein, 100% Sicherheit das diese Person, diese inhalte nicht auch woanders her hat gibt es nicht.


    solange das was du bei deiner Ahnenforschung selbst ermittelt hast
    keine lebenden Personen betrifft und Urheberrechte verletzt, kannst du es...


    wobei ich gerade bei Ahnenforschung im Netz immer den Punkt Datenschutz vorranstelle
    denn für einige istitutionen sind solche Ermittelten Daten Gold wert, und man selbst hat teilweise auch viel dafür bezahlt sie zu erlangen..


    PS: Paranoiker empfehlen das Internet zu meiden, da es dort keine Sicherheiten gibt,
    und an sich nie sicher sein kann ob das was hier erlaubt ist, in anderne Ländern nicht evlt verboten anrüchig ist,
    oder potenziell wertvoll.
    Optimisten empfehlen die Minderheit der Paranoiker zu ignorieren ;-)
    Pesimisten sagen dazu die Zeit wird uns Recht geben ;-)