Lateinische Anmerkung bei Sterbeeintrag 1772

  • Hallo,


    also liebe Lateiner, folgender Fall:


    Im Sterbeeintrag von Johann Gottfried EILBER, gestorben am 27.6.1772 in Rößnitz, Alter: 20 Jahre und 7 Monate, heißt es: Conc. ex Parent.


    Dass mit Parent. wohl die noch lebenden Eltern gemeint sind ist ziemlich sicher, aber für was soll denn dieses Conc. stehen?


    Viele Grüße,
    Thilo

  • Hallo Thilo,
    concio ist eine Leichenpredigt. Ob die nun evtl. auf Veranlassung oder auf Kosten der Eltern (oder beides) gehalten wurde, ist hier nicht zu klären.

  • Hallo,
    mir geht gerade auf, dass die Abkürzung parent. hier vermutlich parentatio = Totenfeier, Leichenrede bedeuten dürfte. Das "ex" ist viell.ein "et"?

  • Genau, Steffen, ich kann dir nur Recht geben.


    Auf den selben Gedanken bin ich auch schon gekommen, habe mich aber nicht äußern wollen, weil
    ich dem Abschreiber zu sehr traute und als Unterfuchs immer vorsichtig sein muss, dass ich nicht eine
    auf die Schnauze bekomme.
    Warum soll nämlich der Pfarrer erwähnen, dass er die
    Leichenpredigt auf Wunsch der Eltern gehalten hat?


    Kirchenlateinisch kommt zwar parentatio von parentes (Eltern) = Leichenpredigt für Eltern bzw. Verwandte,
    ist aber dann abgeblasst einfach zu Totenfeier, Seelenmesse


    Also Predigt und Seelenmesse.


    Gruß Unterfuchs

  • Hmmm, ist wohl doch nicht soo einfach wie ich gehofft hatte ;)
    Also bei dem ex könnte es sich wirklich um ein et gehandelt haben, schließlich hab ich ja "nur" eine Abschrift des Kirchenbucheintrages...
    Tja, da muss ich dann wohl mal selbst ins Vogtland fahren und das Kirchenbuch genauer "besichtigen" :D
    Könnte mir vorstellen, dass der Pfarrer solche Anmerkungen öfter gemacht hat und dann vielleicht auch mal ausgeschrieben hat


    Also dann vielen Dank an euch Helfer :thumbsup: