Hallo an alle Kundigen,
wo finde ich alte Gerichtsunterlagen von Berlin und Jena - 1944, 1945.
Viele Grüße von Rentier
Hallo an alle Kundigen,
wo finde ich alte Gerichtsunterlagen von Berlin und Jena - 1944, 1945.
Viele Grüße von Rentier
Hallo Rentier,
leider sagst Du nichts darüber aus, welche Gerichtssachen für Dich von Bedeutung sind (welches Amtsgericht? Strafsachen? Zivilverfahren? Vormundschaftsangelegenheiten? Grundakten? usw.). Wende Dich mit präziserer Fragestellung an das Landesarchiv Berlin, siehe http://www.landesarchiv-berlin.de/lab-neu/start.html.
Gruß
Detlef
Hallo Detlef,
danke für Deine Antwort und den Hinweis.
Ich werde mich dann also an das Landesarchiv Berlin wenden.
Viele Grüße von Rentier
Hallo Rentier,
ich habe vor einigen Tagen mit dem Referatsleiter vom Bundesarchiv/Militärarchiv in Freiburg, Hern Menzel, telefoniert,
da ich auch Näheres über meinen im WK II. gefallenen Onkel herausbekommen wollte.
Wurde dorthin von der WAST/Berlin verwiesen.
Herr Menzel erläuterte mir in einem sehr ausführlichen Gespräch, dass dort noch alte Gerichtsunterlagen von meinem Onkel existieren (er war für kurze Zeit im Wehrmachtsgefängnis Bruchsal). Man bekommt einen "Benutzungsantrag" und einen "Rechercheantrag" zugeschickt und kann sich die Unterlagen dann gegen Gebühr als Kopie zuschicken lassen - oder man kann sie vor Ort einsehen.
Hier die genaue Adresse:
Dr. Thomas Menzel
Bundesarchiv-Militärarchiv
Archivdirektor
Referatsleiter MA 5
Preußische und deutsche Streitkräfte 1867 -1945; Einrichtungen
und
Dienststellen im Dienste der Alliierten 1945-1949
Wiesentalstr. 10
D-79115 Freiburg
Tel.: 0761 / 47817-861
Fax: 0761 / 47817-900
Email: t.menzel@barch.bund.de
Schönen Gruß
Hartmut
Hallo Hartmut,
danke für Deine Antwort.
Bekommt man denn beim Bundesarchiv Auskunft zu entfernten Verwandten?
Mir wurde bereits vor einigen Monaten geraten, mich an das Bundesarchiv Berlin(Herrn Grunwald) zu wenden.
Es geht mir in einem Fall um die Zugehörigkeit zur SS, eventuell in hoher Position. Da ich mit dieser Person aber nicht in direkter Linie verwandt bin, habe ich bisher nicht beim Bundesarchiv nachgefragt. Und bei der WAST bekommt man wohl auch nur bei direkter Linie Antwort. Oder?
Auch die Gerichtsakten betreffen eine entfernte verwandte Person. Da konnte ich aber gut recherchieren. Mich interessiert halt nur noch, wo die restlichen Akten geblieben sind. Ob sie überhaupt noch vorhanden sind. Seinerzeit gingen die Ordner zwischen Berlin, Jena und noch einigen Städten hin und her, was dokumentiert ist.
Viele Grüße von Rentier
Hallo Rentier,
ich zitiere hier das Begleitschreiben der mir zugeschickten Anträge:
... die Auskunft aus personenbezogenem Archivgut darf zunächst nur an den Betroffenen selbst
und - nach seinem Tod - an Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder und Enkelkinder erfolgen.
.....frei zugänglich für jedermann sind personenbezogene Unterlagen nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetz erst 30 Jahre nach dem Tod des Betroffenen.
...vor Ablauf dieser Schutzfristen kann die Benutzung nur mit schriftlicher Zustimmung des Betroffenen bzw. eines seiner Angehörigen erfolgen.
...weisen sie ihre Identität bitte durch eine Kopie ihres Personalausweises nach und stellen sie das Verwandtschaftsverhältnis zu der Person dar, zu der sie Auskünfte erbitten.
...wenn ihnen ein Todesdatum (oder ein Datum einer für tot Erklärung) des Gesuchten bekannt ist, teilen sie dies bitte mit.
Zitat Ende
Da es sich bei meinen Recherchen um einen Verwandten (Onkel) handelt, ist die Sache vielleicht etwas einfacher als bei deiner Suche. Versuch es einfach...Viel Erfolg dabei!
Bei der WAST brauchst du meines Wissens den Verwandtschaftsgrad nicht mitteilen.
Schöne Grüße
Hartmut
Hallo Hartmut,
danke für Deine Mühe und die Auszüge aus dem Begleitschreiben.
Da sehe ich doch gleich viel klarer.
Nochmals danke und viele Grüße von Rentier
Hallo Rentier, hallo Hartmut,
bei der WAST habe ich eine Anfrage gestellt und mich
vorher telefonisch erkundigt, welche Angaben erforderlich sind.
Mir wurde mitgeteilt, daß ich den Verwandtschaftsgrad mit
angeben möchte, alles woraus meine Beziehung zu den angefragten
Personen hervorgeht, also eine schlüssige Begründung für die Anfrage.
Die Bearbeitungszeit: kann mehrere Monate dauern, bis zu 1 Jahr.
Gruß
Ingrid
Hallo Ingrid,
auch Dir danke für Deinen Beitrag.
Viele Grüße von Rentier
Hallo Ingrid,
danke für die Richtigstellung in Bezug auf "Verwandtschaft" in deinem Fall.
Ich habe aber die Verwandtschaft zu meiner gesuchten Person nicht beweisen müssen.
Es hatte vielleicht damit zu tun, das ich Mitglied im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bin, die mich zur WAST verwiesen haben, da hat es dann 3 Monate gedauert.
Schöne Grüße
Hartmut
Hallo,
den Antrag an die "Wast" habe ich per Internet gestellt. Anschließend bakam ich von der "Deutschen Dienststelle = Wast" die Auffordung die Verwandtschaft nachzuweisen. Das lag sicher daran das mein Nachname durch meine Heirat ein anderer war. Auf die Auflistung, des mititärischen Werdegangs mit Lazarettaufenthalten, meinen Vater und meinen Onkel betreffend, habe ich ein Jahr warten müssen.
Viele Grüße
Roswitha
Hallo Roswitha,
ich werde erst mal die Unterlagen von der WAST anfordern. Dann werde ich weitersehen.
Zusätzlich werde ich im Bundesarchiv anfragen, wie mir vor Monaten geraten wurde.
Mir wurde das seinerzeit von einer Person geraten, die sich beruflich damit beschäftigt. Hindernisse (bin nur entfernt verwandt) hätte ich wohl nicht zu befürchten.
Allerdings gingen wir damals davon aus, daß diese Person (SS-Vergangenheit?) schon lange verstorben ist.
Aber wie das so ist - manche erreichen ein biblisches Alter und die Person ist erst kürzlich verstorben, wie ich jetzt herausfand.
Sind da nun auch gewisse Schutzfristen zu beachten? Das Versterben ist in Deutschland allerdings nicht bekannt.
Und auch wegen der Gerichtsunterlagen werde ich erst mal beim Bundesarchiv anfragen.
Danke noch mal für Deine Antwort.
Viele Grüße von Rentier
Hallo Rentier,
ich meine mal gelesen zu haben, dass man, wenn der Betreffende vor 10 Jahren oder länger verstorben ist, die Unterlagen ohne Probleme beantragen kann. Im folgenden Link steht, dass die Auskunftserteilung nur mit Genehmigung der engsten Angehörigen möglich ist.
http://www.dd-wast.de/frame.htm
Versuch Dein Glück.
Viele Grüße
Roswitha
Hallo Roswitha,
danke für Deine Antwort.
Mal sehen, was sich machen läßt.
Ein schönes Wochenende von Rentier