Amtsgericht Köln
Gerichtlicher Teil
Öffentliche Aufforderung
31 VI 287/10
17.11.2010
Öffentliche Aufforderung
31 VI 287/10
Zwischen dem 24.05.2007 und dem 24.06.2007 verstarb in Köln Karl Heinz Briant, geboren am 29.06.1938 in Köln, zuletzt wohnhaft gewesen in Köln.
Erben konnten nur teilweise ermittelt werden.
Der Erblasser war ledig und kinderlos.
Sein Vater war Rudolf Briant, geboren am 27.09.1913 in Pudewitz-Grünhof/Polen, verstorben am 14.08.1992 in Köln. Dessen Eltern waren die Eheleute Otto Emil Briant, geb. am 02.01.1881, verstorben am 22.04.1917 in Pobiedziska/Polen und Hulda Briant geb. Felsch, geb. am 26.01.1885 in Stroniany/Posen, verstorben am 22.10.1961 in Köln.
Als gesetzliche Miterben kommen in Betracht die Abkömmlinge der Eltern des Vaters und deren Abkömmlinge.
Dies könnten folgende Personen oder deren Abkömmlinge sein:
1.)
Margarete Briant, geb am 03.01.1907 in Steuschewko/Polen,
2.)
Friedrich Wilhelm Briant, geb. am 25.09.1908 in Steuschewko/Polen
sowie weitere Geschwister von diesen und deren Abkömmlinge.
Die in Frage kommenden Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, unter Angabe des Geschäftszeichens melden, andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Köln, 25.10.2010
Amtsgericht, Abt. 31