Hallo Freunde,
nachdem es mit dem Blatt 1 so gut geklappt hat, möchte ich euch nochmals um Hilfe bitten. Latein ist mir nicht geläufig und mit der Datumsangabe habe ich große Probleme.
[Blockierte Grafik: http://img607.imageshack.us/img607/6857/buchholz1554iinderung.jpg]
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Was ich bisher entziffern konnte:
uns entrichten soll. Wie wir auch unserem
Stadtvogte zu Schwerin hierauf ??????? ?????
unsehres zu haben beveles, und die uber
tretter umb die verwirkte peen, zu vorts
zu ziehen, Sich ein jeder darnach ernstlich
zu richten wisse, zu dem hat er unser
zuverlässige gefällige meinunge widerumb
in gnaden segen auch zu bedencken. darl.
Güstrow freitags nach visitationis Maria (freitags nach dem 2. Juli) ???
Anno m d l i x (1559 ???) Dieses Jahr kann nicht stimmen, da Heinrich 1552 verstorben ist.
würdigen lieben Underhtigen was
auch einer oder mehr wehren die sich auf
unseres Bruders seligen und unsere brievs
so wir oder sein lieb ihnen vor zehen
oder etzlichen jaren gegeben, das sie
ires gefallenen holz zu ihrer notturft
aus dem Buchholz weg holen sollen,
So wollen ihnen von predigstuel anzeigen
das sie sich ?????? fals des holzes ab:
hauens und wegfharens ausser Birk
holze mehren????? erhalte bey vermeidung
bestimpter peen sich darnach zu richten
wissen ????????? ???? ?????
An beide prediranten zu Suarin (Schwerin)
In simils mutatis Mutandis ????
Vielen Dank vorab. Lupus