Hallo,
vor vielen Jahren ließ sich mein Vater - auf meine Veranlassung hin - ein Wappen anfertigen. Im Wappenbrief steht, dass der Antragsteller "sowie die übrigen Nachkommen im Mannesstamm des Stammvaters" zur Führung des Wappens berechtigt sind. Da ich ein weiblicher Nachkomme bin, durfte ich damals das Wappen samt Brief nicht auf mich ausstellen lassen, also das Wappen nicht führen.
Wie sieht es aber mit der Nutzung/benutzen aus?
Hier im Forum und auch sonst in Verbindung mit Familienforschung sehe ich immer wieder, dass Wappen benutzt werden. Darf ich unser Familienwappen für meine privaten Zwecke (Visitenkarte, Ahnenlisten u.ä.) benutzen, ohne irgendwelche Rechte zu verletzen?
Danke für eure Info.
Gerda