Wenn mein Bruder die Führungsberechtigung eigenmächtig auf seine Stiefkinder oder meine Schwester die Führungsberechtigung eigenmächtig auf ihre Kinder übertragen würden, na denen würde ich etwas husten. Die haben nicht nur das Nutzungsrecht für dieses Wappen, sie verletzen mit einem solchen Schritt auch mein Ausschlußrecht anderer gem. dem Wappenbrief. Wenn die Führungsberechtigung erweitert werden soll, dann nur mit Zustimmung aller Führungsberechtigten. Ein Wappen ist ja kein individuelles Eigentum, sondern man darf es nur Nutzen.
Im deutschen Recht ist das Gewohnheitsrecht übrigens eine anerkannte Rechtsquelle. Dieses Gewohnheitsrecht wird von den heraldischen Vereinen gepflegt und erweitert und veränderten gesellschaftlichen Umfeldern angepaßt. Damit haben sie ganz klar eine tatsächliche Rechtsposition. Das vor Gericht so gut wie nie "Wappendelikte" verhandelt werden, ist dabei unerheblich. Gerichte sind hierzulande sogar verpflichtet zu ermitteln ob es bei einem Sachverhalt ein zu beachtendes Gewohnheitsrecht gibt. Es gibt auch Gesetze, die explizit auf Gewohnheitsrecht verweisen. Insofern kommt den heraldischen Vereinen eine große Bedeutung zu.