Hallo,
habe in einem alten Traueintrag von 1850 den Begriff "Statthalter zu ... " gefunden.
Wer kann mir sagen, was dieser Mann für Funktion hatte oder welche Tätigkeiten er ausübte?
MfG
Ahnensucher39
Hallo,
habe in einem alten Traueintrag von 1850 den Begriff "Statthalter zu ... " gefunden.
Wer kann mir sagen, was dieser Mann für Funktion hatte oder welche Tätigkeiten er ausübte?
MfG
Ahnensucher39
Hallo Ahnensucher,
ein Statthalter war ein Verwalter für eine bestimmte Region,
wenn Du bei Google den Begriff eingibst, kannst Du eine Menge zum Statthalter nachlesen.
Gruß Marlies
Als einfache Begriffsdefinition:
Ein Statthalter vertritt/repräsentiert eine Person/Institution Vorort.
Danke Andreas und Marlies,
bei Google war ich natürlich auch schon. Doch das dort angebotene trifft wahrscheinlich in diesem Fall nicht so recht zu.
Aus den gesamten Eintragungen heraus vermute ich mal, dass es sich um eine Art Gutsverwalter im Gebiet des heutigen Mecklenburgs handelt. Doch genaue Hinweise habe ich nicht.
Insoweit ist er dann sicher auch ein "Repräsentant" oder "Verwalter" einer Region.
MfG
Ahnensucher39
Hallo Ahnensucher39,
ein Blick in ein Lexikon, z.B. Bertelsmann-Universal-Lexikon, Ausg. 1993, Bd. 17, Seite 120, ergibt folgenden Sachverhalt für STATTHALTER:
Vertreter des Staatsoberhaupts oder der Regierung in einem Gebietsteil. Im Dt. Reich führte 1871 - 1918 der Leiter der Staatsverwaltung im Reichsland Elsaß-Lothringen den Titel Statthalter ein; 1933 - 1945: Reichsstatthalter. In Österreich war bis 1918der Statthalter administrativer Leiter des Kronlands; in Vorarlberg heißt der Stellvertreter des Landeshauptmanns noch jetzt Landes-Statthalter.
Soweit die amtliche Definition, aus der man der Logik folgend weitere Ableitungen herbeführen kann.
Gruß! Lars
Hallo,
ich habe diese Berufsbezeichnung auch bei einem meinem Vorfahren. EInmal wird er Statthalter, einmal Wirtschaftsstatthalter genannt.
Die Statthalter waren praktisch so eine Art Vorarbeiter auf einem Gut und somit die "obersten" Tagelöhner. Sie nahmen vom Herren oder vom Gutsverwalter Weisungen eintgegen und teilten die Gutsarbeiter für die Arbeit ein.
Danke Matthias und Lars,
also lag ich wohl mit meiner Vermutung, dass es sich um eine Art Gutsverwalter handeln müsse nicht ganz daneben.
MfG
Ahnensucher39
ZitatOriginal von Ahnensucher39
Danke Matthias und Lars,
also lag ich wohl mit meiner Vermutung, dass es sich um eine Art Gutsverwalter handeln müsse nicht ganz daneben.
MfG
Ahnensucher39
Hallo Ahnensucher,
es ist eine Auslegungssache, was man unter einem Gutsverwalter sehen will.
Ein Statthalter, so interpretiere ich das Lexikon zumindest, ist eine von städtischer oder staatlicher Stelle eingesetzte Person für einen bestimmten Bereich. Ein Gutsverwalter wird "nur" vom Gutsbesitzer eingestellt und die Befugnis ist ausschließlich auf´s Gut begrenzt. Beim Staathalter könnten es schon einige Ortschaften sein, die seiner Herrschaft unterstellt wurden.
Wie gesagt, dies ist meine Interpretation.
Gruß! Lars
Hallo Lars,
da zu den gevattern bei der Taufe seiner Tochter der Bauer Ludwig genau so ghört, wie die Großmutter des Täuflings und eine "Madame" aus dem gleichen Ort, könnt ja ein Ortsvorsteher auch noch infrage kommen. Wobei sein Vater auch schon Statthalter war.
MfG
Ahnensucher39
ZitatOriginal von Ahnensucher39
könnt ja ein Ortsvorsteher auch noch infrage kommen. Wobei sein Vater auch schon Statthalter war.
Hallo Ahnensucher 39,
Ortsvorsteher :] trifft es wahrscheinlich am ehesten, aber kaum einen Gutsverwalter
Gruß! Lars
ZitatAlles anzeigenOriginal von Ahnensucher39
Danke Andreas und Marlies,
bei Google war ich natürlich auch schon. Doch das dort angebotene trifft wahrscheinlich in diesem Fall nicht so recht zu.
Aus den gesamten Eintragungen heraus vermute ich mal, dass es sich um eine Art Gutsverwalter im Gebiet des heutigen Mecklenburgs handelt. Doch genaue Hinweise habe ich nicht.
Insoweit ist er dann sicher auch ein "Repräsentant" oder "Verwalter" einer Region.
MfG
Ahnensucher39
Meine Definition hatte ich bewußt global gehalten.
Exaktere Erkenntnisse kann nur der Kontext liefern.
Hallo,
es ist heute noch üblich, den Schlüssel einer Stadt zu überreichen. Der Empfänger ist der Stadthalter, vergleichbar mit dem heutigen Bürger-/Oberbürgermeister.
Wenn er Stadthalter war, war er nicht Gutsverwalter oder ähnliches sondern hatte die Stadtrechte zu wahren und auch die Schlüsselgewalt, daher auch der heutige Brauch, dem Bürgermeister/Oberbürgermeister die Schlüssel der Stadt zu überreichen.
Gruß
Michi
Hallo Michi,
nach Auskunft des Warener Stadtarchivars waren Statthalter um 1800 in diesem Gebiet in der Regel die Verwalter von Gütern, deren Besitzer nicht selbst am Ort wohnten.
MfG
Ahnensucher39