1939: von Beruf Rentenempfänger - lohnt sich Nachfrage im Archiv der Rentenstelle?

  • Hallo zusammen,


    ich habe herausgefunden, dass mein Urgroßvater 1939 Rentenempfänger war.
    Nun überlege ich mir ob es vielleicht möglich ist über das Archiv der Rentenstelle an Unterlagen zu kommen?

  • Hallo Gerdaa
    Es kommt drauf an wie lange die diese Unterlagen aufheben müssen.Außerdem ist es fraglich ob der Datenschutz dies Zulässt.Versuchen würde ich es auf jeden Fall.
    LG
    Franz Josef

  • Hallo Josef, hallo Clair,


    hab Dank für deine Antwort.


    Ich habe mich bei der Dt. Rentenversicherung erkundigt. Die Dame wollte mir zunächst tatsächlich keine Auskunft geben. Als sie jedoch hörte, dass die gesuchte Person schon vor 1900, also 1873, geboren wurde, suchte sie sofort nach dem Namen "Woitaß".
    Es passte zwar keine Person zum Geburtsjahr. Dafür fand sie heraus, dass alle "Woitaß" in der Nähe von Oppeln geboren wurden. Deshalb schlug sie mir vor mich mit der Kirche von Oppeln in Verbindung zu setzen.
    Beim Aufsetzen des polnischen Briefes könnte mir ein Übersetzungsbüro für polnisch helfen.


    Eine 1A-Auskunft, wie ich finde. Danke liebe Rentenversicherung für diesen Service! :thumbsup:

  • Hallo,


    ich wollte einmal fragen, wie der aktuelle Stand der Dinge ist.


    Was haben denn die Rentenversicherungsanstalten alles gespeichert und wie würde man an die Unterlagen herankommen?


    Der Zeitraum wäre ca. 1980-2010 wo die Personen Rente empfangen haben. Das Berufsleben wäre ab ca. 1920. Die Information die ich suche wären die Nachweise, wo und bei wem jemand seine Lehre gemacht hat, wann die Person wo bei welcher Firma gearbeitet hat.


    Danke Werner

  • Hallo Werner,


    dazu habe ich einmal bei einer entsprechenden Anfrage (2014) folgende Absage von Seiten der DRV erhalten:


    Zitat

    die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sozialdaten verstorbener Versicherter grundsätzlich nicht zum Zwecke der Ahnenforschung übermitteln, weil sie nach § 30 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) nur ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen dürfen und darüber hinaus auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der §§ 67 ff Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) keine entsprechende gesetzliche Befugnis enthalten. Insbesondere ist es nicht Aufgabe der Rentenversicherungsträger, bei der Erstellung von Familienchroniken, Lebensläufen o. ä. mitzuwirken. Bei allem Verständnis für Ihr Anliegen können wir Ihrem Auskunftsersuchen daher leider nicht entsprechen.


    MfG Watf

  • Guten Abend,


    gut, danke für den Hinweis. Stellt sich aber erst einmal die Frage, was dort überhaupt wie lange gespeichert wird. Ob die Daten dann vernichtet werden oder Archivgut werden ist dann eine andere Sache, was ich nicht weiß.


    Es heißt:


    § 35 Abs. 5 SGB I:

    „Sozialdaten Verstorbener dürfen nach Maßgabe des Zweiten Kapitels des Zehnten Buches verarbeitet werden. Sie dürfen außerdem verarbeitet werden, wenn schutzwürdige Interessen des Verstorbenen oder seiner Angehörigen dadurch nicht beeinträchtigt werden können.“


    Das wäre ja nicht der Fall, wenn ich wissen möchte, wo und bei wem meine Oma ihre Ausbildung gemacht hat.


    Werner