Pflichten und Rechte eines "Bürgers"

  • Hallo an alle,


    wer kann mir sagen, welche Pflichten (Rechte wohl weniger? mit der Bezeichnung Bürger im 19. Jahrhundert in Württemberg verbunden waren.
    Ich habe diesen Begriff mehrfach in Kirchenbüchern bei meinen Ahnen gefunden. ?(


    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Marion

  • Hallo Marion,


    genau weiß ich es auch nicht. Ich weiß nur, daß mein Großvater Bürgerrecht in einem badischen Ort hatte (durch seine Vorfahren) und daraufhin nach dem Krieg in besagten Ort ging, da er durch das Bürgerrecht Anspruch auf Brennholz und einen (wohl kleinen) Acker hatte.
    Er ging dann 1950 in den Ort und bekam für sich, seine Ehefrau und seine 3 Kindern eine Wohnung zur Verfügung gestellt.


    Hoffe dir damit etwas geholfen zu haben.


    Grüße
    Petra

  • Hallo Marion.
    Zu Württemberg kann ich leider nichts genaues sgen, weiß aber, aus fast denselben Gründen wie Petra etwas über das Badische Bürgerrecht.


    Zum einen war Baden bis 1870 ein selbständiger Staat. Die Gemeinden vergaben Bürgerrechte, die die Bürger berechtigten, gewisse Vorräte an brennholz aus dem Gemeindewald anzulegen, Wurzeln, Kräuter, Beeren und Pilze zu sammeln.Ihnen stand von den der Gemeinde gehörenden Kühen Milch zu, sofern sie arm waren, sie durften im Brothaus Brotbacken, etc.
    Das Bürgerrecht wurde zumeist bei der Heirat verliehen und war mehr ein Vorläufer des sozialen Ausgleichs in Form von wirtschaftlicher Hilfe, als heute, wo das Bürgerrecht mehr die Rechte im pollitischen/ rechtlichen Bereich meint.

  • Hallo Armin,


    wenn es in einem Kirchenbucheintrag heißt 'Bürgersfrau von xxx', kann man dann davon ausgehen, dass diese Frau diese Rechte hatte, die Du unten beschrieben hast oder hat das damit gar nichts zu tun?


    Schöne Grüsse
    Peter

  • Hallo Peter.
    Das Bürgerrecht wurde meines Wissens nur den männlichen Einwohnern verliehen. Bürgersfrau bedeutet in diesem Fall, dass sie einen Bürger der Gemeinde geheiratet hat. Wenn der dann zum Beispiel starb, blieb sie dennoch Bürgersfrau.
    Unverheiratete Frauen bekamen zwar in Notlagen auch die Zuwendungen, aber das Bürgerrecht wurde ihnen nicht ausdrücklich anerkannt.

  • Zitat

    Original von Armin F.


    Das Bürgerrecht wurde zumeist bei der Heirat verliehen und war mehr ein Vorläufer des sozialen Ausgleichs in Form von wirtschaftlicher Hilfe, als heute, wo das Bürgerrecht mehr die Rechte im pollitischen/ rechtlichen Bereich meint.


    Hallo,


    seit wann gilt denn das Bürgerrecht im herkömmlichen Sinn nicht mehr?


    Oder gilt es noch? Wenn ja, wird es noch genutzt?



    Gruß Marlies