EILT - Wichtig für alle Österreich-Forscher: Neues Personenstandsgesetz in Österreich 2013

  • Guten Tag,


    in Österreich wird gerade ein neues Personenstandsgesetz 2013 vorbereitet, was nur noch wenige Tage in der Beratung ist. Es könnte, wenn der Gesetzentwurf Gültigkeit erhält, so kommen, dass sowohl die Forschungsstellen in den Unis als auch die privaten Familienforscher keinen Einblick mehr in die mit EU-Mitteln ins Internet gestellten Matrikelbücher erhalten.


    Das wäre für uns Forscher, die wir in Österreich Familienforschung betreiben, das "gesetzlich verordnete AUS". Im "Forum Ahnenforschung Österreich" Rubrik "Ankündigungen & Neuigkeiten" sind unter dem Titel "neues Personenstandsgesetz in Österreich 2013" die Hintergründe und das Für und Wider des Einspruchs diskutiert.


    Ich bin der Empfehlung gefolgt und habe einen Einspruch verfasst. Mein Protestbrief ist bereits gestern als Briefpost abgegangen. Ich rate auch Ihnen, gegen den bisherigen Entwurf Einspruch einzulegen. Doch lesen, urteilen und entscheiden Sie selbst. - LINK zum Forum:


    http://ahnenforschung.plusboar…sterreich-2013-t2662.html


    (Wer macht die Werbung: "Gemeinsam sind wir stark" - ?) - Freundliche Grüße - jubebau

  • Aus der Brandenburg-Liste:


    Liebe Kolleginnen und Kollegen!


    Unser Verein FAMILIA AUSTRIA, der sich ja auch die Interessensvertretung der
    Ahnenforscher zum Ziel gesetzt hat (siehe http://www.familia-austria.at/ziele_fa.php)
    hat das österreichische Bundesministerium für Inneres (BMI) schon vor über einer Woche per formeller
    Einwendung auf diese Lücke im vorgeschlagenen neuen Gesetzestext aufmerksam gemacht.
    Herr MR Norbert Kutscher vom BMI hat uns mitgeteilt, daß es lediglich ein
    Versehen war, daß dieser Passus entfallen ist und daß diese Formulierung
    wieder aufgenommen werden wird.
    Es droht also KEINE gesetzliche Sperre der Altmatriken ab 1784.


    Einwendungen gegen Gesetzesentwürfe sind auch kein Volksabstimmung.
    Es ist daher nicht sinnvoll, daß nun eine Flut völlig textidenter Einwendungen an das BMI geschickt wird.


    Mit freundlichen Grüßen aus Wien
    Günter Ofner


    Bitte diese Nachricht auch am andere Mail-Listen weiterleiten.

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)


  • Hallo!


    So viel ich weiß, war das nur ein Irrtum und wurde berichtigt.
    Bin ich da falsch informiert?
    L g. Uschi


    Hallo Uschi!


    Es wurde hier nur teilweise informiert. Leider gibt es hier viel Verwirrung, weil Menschen dagegenreden, die nicht verstanden haben, worum es geht.


    Dass hier etwas vergessen wurde, wissen die Beamten nun schon. Aber es geht um dieses ETWAS.
    MIR war es wichtig, mit dieser Aktion, die übrigens sehr erfolgreich ist, nicht nur die Bestimmung einer Sperrfrist wieder einzuführen, sondern die generelle Sperrfrist von 100 Jahren (teilweise) zu reduzieren. Als im Jahr 1983 die jetzige Fassung des PSTG rechtsgültig wurde, gab es noch kein Datenschutzgesetz (unterschrieben von BK Klima 2000).


    Es ist schwer einzusehen, dass wir eine generelle Sperrfrist der letzen 100 Jahre haben, da das Datenschutzgesetz - dem Personenstandsgesetz widersprechend - für Verstorbene gar keinen Datenschutz vorsieht. Eine verstorbene Person kann datenschutzrechtlich nicht geschützt werden. Wenn ich also zB eine Taufe aus 1920 von einer in der Zwischenzeit verstorbenen Person einsehen möchte, dann sagt das Datenschutzgesetz, dass das möglich ist, das Personenstandsgesetz verhindert das jedoch (mit Ausnahmen; wenn zB das rechtliche Interesse nachgewiesen werden kann). Oder bei Trauungen: wieviele Paare wird es wohl geben, die länger als 75 Jahre verheiratet sind. Aber das Gießkannenprinzip des Personenstandsgesetz sagt generell, dass 100 Jahre geschützt werden müssen.


    Es war daher mein Bestreben, dass diese Fristen auf 100/75/0 Jahre gesenkt werden, für Verstorbene generell aufgehoben werden. Deutschland (110/80/30) und Tschechien (100/75/75 Jahre) haben das in etwa schon angeglichen. Österreich hat jetzt die Chance, die Fehler und Diskrepanzen auszumerzen.


    Es ist daher SEHR sinnvoll, wenn jeder einzelne von uns, sei er nun Hobbyforscher oder Berufsgenealoge, Historiker, Biograph oder jemand anderer, der für seine wissenschaftlichen Arbeiten die Altmatriken benötigt, eine Stellungnahme an das BMI sendet. Helfen kann hier ein Textvorschlag, den jeder einzelne natürlich auch seinen Überlegungen nach adaptieren kann. Und selbstverständlich kann auch zB ein Deutscher eine Kritik, eine Stellungnahme an das Österreichische BMI senden. Ein einziges email eines kleinen Vereins geht sowieso irgendwo unter. Aber wenn hunderte mails kommen, wird man sie nicht übersehen können.


    Ich kann daher meinen Aufruf nur widerholen: Bitte, senden Sie ein Schreiben an das BMI. Im Interesse von uns allen - für alle. Aber es eilt: die Frist läuft am 30.8.2012 ab.
    Wenn Fragen bleiben, stehe ich gerne im Forum oder per email unter kontakt@FelixGundacker.at zur Verfügung.


    mit besten Grüßen,
    Felix Gundacker

  • Betrifft: Neues Personenstandsgesetz in Österreich, Entwurf 2013, Stellungnahmen


    Sehr geehrte Forscherin, sehr geehrter Forscher!


    Nachdem ich am 21.8.2012 über den Gesetzesentwurf des neuen Personenstandsgesetzes, das am 1.4.2013 in Österreich in Kraft treten soll, erstmalig informierte, sind beim BMI neben einigen anderen Stellungnahmen auch zahlreiche Briefe und emails eingegangen, die auf das Fehlen des für uns Ahnenforscher so wichtigen Absatz 4, sowie auf die gewünschte Reduktion der Sperrfristen bei Trauungen und Sterbefällen hingewiesen haben. Beim BMI war man zwar erstaunt über die Menge an Post, fasste die Aktion jedoch durchaus positiv auf. Durch diese gelebte Demokratie ist es uns allen gemeinsam gelungen, die Mitarbeiter des BMI über die Wichtigkeit unseres Anliegens zu informieren. Durch einen einzigen Brief wäre das wohl nicht möglich gewesen.


    Ich möchte mich daher bei allen bedanken, die meiner Bitte um Unterstützung gefolgt sind und sich nicht durch persönlich motivierte gezielte Fehlinformationen irritieren ließen. Bedanken möchte ich mich auch bei den vielen Forschern aus unseren Nachbarländern, die selbstverständlich ebenfalls Vorschläge an das Österreichische BMI senden konnten und die Zeit bis zum 30.8.2012 (Ende der Begutachtungsfrist) auch nutzten.


    Die wichtigsten Stellungnahmen finden Sie hier zusammengefasst:
    http://www.parlament.gv.at/PAK…V/ME/ME_00402/index.shtml


    Wir können nun nur hoffen, dass das BMI unseren Wünschen nachkommt. Über die weiteren Entwicklungen werde ich Sie informieren.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Ing. Felix Gundacker
    Genealoge
    A-1190 WIEN, Pantzergasse 30/8
    Tel = 0043 1 369 97 29
    www.FelixGundacker.at
    email: kontakt@FelixGundacker.at
    Datenbanken: www.GenTeam.at
    Beruf: www.ihff.at

  • Sehr geehrte Forscherkollegen!


    Seit einigen Stunden ist der neueste Entwurf zum neuen Personenstandsgesetz abrufbar:
    http://www.parlament.gv.at/PAK…XIV/I/I_01907/index.shtml


    Wenn dieser Vorschlag so im Nationalrat beschlossen wird, werden die Schutzfristen für Trauungn auf 75 und jene für Sterbeeinträge auf 30 Jahre reduziert. Ein schöner Erfolg für alle Forscher, die auf Personendaten zurückgreifen (Ahnenforscher - beruflich wie privat, Biographen, Wissenschafter).


    Nochmals ein herzlichen Danke für alle, die meine Initiative vom 21.8.2012 unterstützt haben.


    Mit herzlichen Grüßen,
    Felix Gundacker

  • Sehr geehrter Herr Gundacker,


    dank Ihrer Initiative ein schöner Erfolg.
    Jetzt müsste noch auf die Änderung/Anpassung des Datenschutzgesetzes gedrungen werden.
    Mir, als deutschen Staatsbürger, fehlen dazu leider die Möglichkeiten um in die österreichische Gesetzgebung einzugreifen


    Mit freundlichen Grüßen
    Hartmut Passauer

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